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Schon fast 600 Ukraine-Flüchtlinge im Aargau privat untergebracht – nicht immer verläuft die Aufnahme problemlos

Fast drei Viertel aller ukrainischen Geflüchteten im Kanton wohnen bei Privatpersonen. In einigen Fällen funktioniert die Aufnahme in der eigenen Wohnung nicht und die Menschen müssen wieder umplatziert werden. Es gibt aber auch Private, die beim Kanton nachfragen, wann ihnen endlich Flüchtlinge zugewiesen würden.

Bis und mit Montag hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) dem Kanton Aargau insgesamt 806 Personen aus der Ukraine zugewiesen. Von den zugewiesenen Personen aus der Ukraine wurden 585 via SEM und Flüchtlingshilfe direkt an private Hilfsangebote vermittelt oder verfügten bereits über bestehende Wohnmöglichkeiten bei Bekannten oder Verwandten. Die weiteren Personen wurden in kantonalen Unterkünften untergebracht, wie es in einem Newsletter des Kantons heisst.

Demnach sind fast drei Viertel aller Ukraine-Flüchtlinge im Aargau bei Privaten untergebracht – ganz problemlos verläuft dies aber nicht. Schon vor einem Monat hatte SP-Grossrätin Lelia Hunziker gesagt, die private Aufnahme sei sehr anspruchsvoll, zuletzt hielt Asylexpertin Patrizia Bertschi fest, die Unterbringung von Flüchtlingen sei Sache des Staates. Beide sagten, dass Privatpersonen die Anforderungen für die Betreuung der Geflüchteten wohl unterschätzen dürften.

Zahl der Problemfälle bei privater Aufnahme im Aargau ist nicht bekannt

Am Montag berichtete der «Blick», im Kanton Aargau meldeten sich vermehrt Gastfamilien mit der Forderung, ukrainische Kriegsflüchtlinge schnell in kantonale Strukturen zurückzuführen. Michel Hassler, Sprecher des Sozialdepartements, sagt dazu: «Wir können die Aussage im ‹Blick› nicht einordnen und kennen den Absender nicht.» Umplatzierungen kämen aus verschiedenen Gründen vor, deshalb habe der Kanton in einem Newsletter auf den Prozess hingewiesen. Dort heisst es:

«Eine direkte Übernahme durch den Kanton von Personen, die privat untergebracht sind, ist nicht möglich. Die kantonalen Unterkünfte werden ausschliesslich für die Platzierung von geflüchteten Personen eingesetzt, welche sich im Asylsystem befinden.»

Weiter heisst es im Newsletter, bei einer Umplatzierung müsse unterschieden werden, welchen Status die Geflüchteten hätten. Wer beim Staatssekretariat für Migration (SEM) registriert ist und den Schutzstatus S hat, kann sich an die Wohngemeinde wenden. Diese müsste dann die Flüchtlinge in einer kommunalen Unterkunft einquartieren. Beratung und Unterstützung durch den lokalen Sozialdienst stünden in diesem Fall auch der Gastfamilie offen.

Ist die Person aus der Ukraine nicht registriert, kann sie Nothilfe durch den Sozialdienst der Wohngemeinde in Anspruch nehmen. In diesem Fall empfiehlt der Kantonale Sozialdienst die Registrierung, damit die Person den Schutzstatus S erhält. «Anschliessend wird das SEM die Unterbringung respektive eine Zuweisung an einen Kanton vornehmen», heisst es im Newsletter. Konkret würde ein Flüchtling dann wohl temporär in einem Bundesasylzentrum untergebracht.

Kanton kann nicht sagen, wie rasch private Angebote berücksichtigt werden

Derweil gibt es im Aargau nicht nur Private, die aufgenommene Ukrainer wieder abgeben wollen, sondern auch Personen, die seit längerer Zeit auf die Zuteilung von Flüchtlingen warten. So schreibt eine Twitter-Userin, sie habe schon vor über zwei Wochen eine kostenlose Unterkunft für eine Frau mit Kind angeboten, bisher habe sich aber niemand gemeldet.

Michel Hassler sagt, es gebe mit der Organisation Campax, der Flüchtlingshilfe und der E-Mail-Adresse ukraine@ag.ch mehrere Wege, sich für die private Aufnahme zu registrieren. Wie sich die Twitter-Userin gemeldet habe, sei ihm nicht bekannt, ergänzt der Sprecher. Im Newsletter des Kantons heisst es, die Vermittlung an private Angebote passiere in der Regel innert zwei bis drei Wochen. Aber:

«Zeitliche Voraussagen, wann welches Angebot in Anspruch genommen wird, sind nicht möglich. Auch der Zeitpunkt der Registrierung des Angebots ist sekundär.»

Zudem erfolgt die Zuweisung von Flüchtlingen an Privatpersonen auf mehreren Wegen: Die Flüchtlingshilfe koordiniert Direktplatzierungen mit den Kantonen, doch der Kantonale Sozialdienst vermittelt ebenfalls Personen aus kantonalen Unterkünften an geeignete Privatangebote. Damit sollen genügend kantonale Kapazitäten für weitere Aufnahmen gewahrt bleiben, wie es im Newsletter heisst.

Zurzeit werden Geflüchtete in Angeboten untergebracht, die dem Sozialdienst direkt oder via E-Mail gemeldet wurden oder von Gemeinden bereitgestellt werden. Der Kantonale Sozialdienst nimmt mit Anbietern privater Unterkünfte vorab Kontakt auf, um die Aufnahme zu organisieren. Zudem nehme man wenn immer möglich «Rücksicht auf die Wünsche der Geflüchteten, wenn sie zum Beispiel über Bekannte und Verwandte in einer Region verfügen».