
Ab September: Dritter bewilligungsfreier Verkaufssonntag für Gemeinden im Aargau
Der Grosse Rat hat die rechtlichen Grundlagen geschaffen: Ab dem 1. September 2025 können Gemeinden jährlich einen zusätzlichen bewilligungsfreien Sonntag für Ladenöffnungen und Arbeitseinsätze im Detailhandel festlegen. Bislang gab es kantonal zwei solche Tage im Advent, die jeweils durch den Regierungsrat bestimmt werden. Eine Motion des Grossen Rats forderte einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag. Nachdem die Referendumsfrist am 26. Juni 2025 abgelaufen ist, tritt die Neuregelung am 1. September 2025 in Kraft.
Einschränkungen und Fristen
Mit der Gesetzesänderung geht die Kompetenz nun an die Gemeinden über. Sie sind frei, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen oder nicht. Allerdings dürfen die neuen Verkaufssonntage nicht auf kantonale Feiertage, den 1. August oder einen Adventssonntag fallen.
Um Planungssicherheit zu gewährleisten, muss das Datum mindestens neun Monate im Voraus festgelegt und amtlich publiziert werden. Spätestens zehn Tage nach Rechtskraft ist die Meldung zudem an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) zu übermitteln – dafür steht ein Online-Formular im kantonalen Smart Service Portal bereit.
Die festgelegten Termine werden auf der Webseite des Kantons publiziert, zusammen mit den vom Regierungsrat beschlossenen Adventssonntagen. Für rechtliche und organisatorische Fragen bleibt die Sektion Industrie- und Gewerbeaufsicht des AWA zentrale Anlaufstelle.(zen)