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Sie leben in der Japankäfer-Pufferzone? Dann müssen Sie jetzt folgendes beachten

Sechs Gemeinden aus der Region Zofingen unterliegen ab sofort strengen Schutzmassnahmen. Wenn Sie einen Garten haben, gibt es Massnahmen, die Sie ergreifen müssen, wie Andreas Distel vom Landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg sagt.

Angenommen, ich habe einen Garten in einer der betroffenen Gemeinden in der Pufferzone. Wie muss ich jetzt reagieren?

Sie müssen sich an die verfügten Massnahmen halten: Das Herausführen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus allen Teilen der Pufferzone, die nicht landwirtschaftliche Nutzfläche(n) sind, ist bis und mit 30. September verboten. Davon ausgenommen ist gehäckseltes Material (bis max. 5 cm), das beim Transport insektensicher abgedeckt ist (d.h. Maschenweite max. 5 mm oder möglichst hermetisch geschlossen transportiert). Rasenmähen geht weiterhin, das Gras wird ja quasi gehäckselt. Auch Rüstabfälle sind nicht von Massnahmen betroffen.

Bis wann muss ich diese Massnahmen umgesetzt haben?

Ab sofort bis Ende September 2025.

Darf ich Schnittgut im Grüncontainer entsorgen, der dann von der Grünabfuhr mitgenommen wird?

Wenn vorher gehäckselt, dann ja. Ohne häckseln geht nur, wenn das Schnittgut mit der Grünabfuhr nicht die Pufferzone verlässt. Oder man lagert das Schnittgut einfach bis Ende September im Garten.

Was unternimmt der Kanton, um die Bevölkerung in den entsprechenden Gemeinden zu sensibilisieren?

Am Mittwochabend werden die Gemeinden im Detail informiert. Die Landwirtschaftsbetriebe wurden alle bereits informiert und persönlich angeschrieben, ebenso Gartenbaubetriebe. Die Gemeinden haben alle Unterstützung, sind aber auch mitverantwortlich bei der Information und Sensibilisierung für ihre jeweilige Bevölkerung. Solche Aufgaben gilt es gemeinsam zu tragen von Bund, Kanton und Gemeinden.

Wie wird die Umsetzung der Massnahmen kontrolliert?

Wichtig in erster Linie ist, dass die richtige Handhabung der Grünabfuhr gewährleistet wird. Das ist Gemeindeaufgabe. Des Weiteren setzen wir auf die Vernunft und das solidarische Verhalten der Bevölkerung. Im Notfall könnten auch Kontrollen und Bussgelder angesetzt werden, was ich persönlich aber vermeiden möchte. Man darf nicht vergessen, dass jeder Einzelne von der Ausbreitung des Käfers betroffen sein kann, wenn nicht alle gemeinsam an einem Strang ziehen.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.blw.admin.ch/de/japankaefer-schadorganismus. Zudem stehen Merkblätter zur Verfügung.

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