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Drei statt zwei Sonntagsverkäufe? Die meisten Aargauer Parteien begrüssen das

Die bürgerlichen Parteien befürworten die Einführung eines zusätzlichen Verkaufssonntags im Aargau. Widerstand kommt von den Sozialdemokraten und von gewerkschaftlicher Seite. 

Laut Arbeitsgesetz können die Kantone vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Im Aargau gibt es aber nur zwei solche bewilligungsfreien Sonntage pro Jahr. Neu sollen es drei sein. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens, das vor einigen Tagen abgelaufen ist, haben sich Parteien und Verbände geäussert. Die Antworten zeigen: Das Begehren erhält viel Zuspruch.

Klar für einen zusätzlichen Sonntagsverkauf ist die SVP, sie begrüsst das Vorgehen «im Sinne der liberalen Wirtschaftsorientierung». Auch FDP und Mitte-Partei sind für eine Erweiterung von zwei auf drei Verkaufssonntage. Letztere findet, der dritte verkaufsoffene Sonntag solle lokalen Besonderheiten und Traditionen dienen und nicht zu einer grundsätzlichen Ausdehnung des Sonntagsverkaufs führen. Die FDP hingegen befürwortet generell eine Liberalisierung der Öffnungszeiten und würde auch einen vierten Sonntagsverkauf unterstützen.

Auch die Grünliberalen begrüssen die Einführung eines dritten Sonntags, an dem Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. «Dies stellt aus der Sicht der Grünliberalen eine Erweiterung der liberalen Wirtschaftsordnung im Kanton Aargau dar.» Wichtig sei aber auch der «notwendige Bedacht auf die Bedürfnisse und den Schutz der Arbeitnehmenden». Mit einer Erweiterung auf dei Tage ist laut GLP «ein annehmbares Mass» erreicht.

Gewerkschaften gegen zusätzlichen Verkaufssonntag

Widerstand kommt von gewerkschaftlicher Seite: Arbeit Aargau lehnt die Einführung eines dritten Verkaufssonntags «als Schwächung des Arbeitnehmendenschutzes entschieden ab». Man könne nicht nachvollziehen, warum ein weiterer bewilligungsfreier Sonntagsverkauf flächendeckend eingeführt werden solle, wo nur einzelne Gemeinden einen Bedarf aufgrund von traditionellen Anlässen hätten. Diese hätten in der Vergangenheit auch problemlos bewilligt und durchgeführt werden können.

Zudem habe das Aargauer Stimmvolk 2010 die Einführung von vier bewilligungsfreien Sonntagen in einem Referendum klar abgelehnt; in der Folge seien dennoch deren zwei eingeführt worden. «Die nun vorliegende Gesetzesänderung versucht den demokratischen Entscheid zu unterlaufen und den Sonntagsverkauf zu erweitern», schreibt Arbeit Aargau.n nGeringer Lohn und hohe Arbeitsintensität führten im Detailhandel oft zu prekären und belastenden Arbeitsbedingungen. Zudem seien die Arbeitnehmenden im Detailhandel bereits jetzt in hohem Masse von flexibilisierten und deregulierten Arbeitsplänen belastet. «Diesen Arbeitnehmenden noch mehr gesetzlich geschützte und damit auch planbare Ruhetage wegzunehmen, ist nicht gerechtfertigt und nicht akzeptabel.»

Unterstützung erhalten die Gewerkschaften von der SP, die einen dritten Verkaufssonntag ebenfalls ablehnt. Jede weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gehe zulasten der Arbeitnehmenden, die bereits heute aufgrund langer Ladenöffnungszeiten und unregelmässiger Einsätze in ihrem Privat- und Familienleben eingeschränkt würden.