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Attacke in der Limmattalbahn: Drei Männer prügeln auf Fahrgast ein – mit Fäusten und Füssen

Ende 2023 greifen drei Männer im Tram bei der Haltestelle des Spreitenbacher Shoppingcenters kurz vor Mitternacht einen Mann an. Nun hat sie die Staatsanwaltschaft Baden verurteilt.

An der Haltestelle beim Shoppi Tivoli in Spreitenbach kam es im November 2023 kurz vor Mitternacht zu einem gewaltsamen Angriff in der Limmattalbahn: Drei Männer aus den Bezirken Baden und Zurzach, damals 21, 22 und 36 Jahre alt, attackierten im Tram Richtung Dietikon gemeinsam einen Mitreisenden.

Der Älteste, ein Kosovare, schlug mindestens sechsmal mit der Faust auf dessen Kopf ein, wie aus einem vor kurzem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl hervorgeht. Ein zweiter, ein Schweizer mit Migrationshintergrund, stieg hinter dem sitzenden Opfer auf die Sitzbank und trat ihm von hinten dreimal mit dem Fuss gegen Rücken und Kopf und schlug danach laut Badener Staatsanwaltschaft achtmal mit der Faust zu. Auch der Jüngste, ein Serbe, schlug mindestens zweimal mit der Faust zu und trat gegen die Beine des Opfers.

Das Opfer erlitt Prellungen, eine leichte Handverletzung und eine Platzwunde am Kopf. Zwei der Angreifer hat die Staatsanwaltschaft Baden nun wegen einfacher Körperverletzung zu bedingten Geldstrafen von 6000 respektive 2100 Franken verurteilt. Ein heute 38-Jähriger bezahlt eine Busse inklusive Gebühren von total 3400 Franken, ein inzwischen 24-Jähriger insgesamt über 2100 Franken.

Der dritte Täter, nun 22 Jahre alt, wurde zusätzlich auch noch wegen zwei Verkehrsdelikten belangt: Er hatte seinen VW mit Tempo 128 auf der A1 mit dem Handy am Ohr nur einhändig gelenkt und fuhr auf einer 80er-Strecke 42 km/h zu schnell. Auch er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 130 Franken (total 11’700 Franken) – wenn er nicht straffällig wird in den nächsten zwei Jahren, kosten ihn seine Vergehen insgesamt 3300 Franken (Busse inklusive Gebühren). Inwiefern das Opfer mit den Beteiligten in Verbindung steht, geht aus den Strafbefehlen nicht hervor.

Die Urteile wurden ins Strafregister eingetragen und die Zivilforderungen des Opfers auf den Zivilweg verwiesen.(cla)