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Staatsanwaltschaft kann Besitzer von 120 Goldbarren nicht finden – das IKRK profitiert

Vier Jahre versuchten die Behörden vergeblich  herauszufinden, wem 3,7 Kilo Gold gehören, die in einem Zug nach Luzern gefunden wurden – und ob es mit einem Verbrechen im Zusammenhang steht.

Im Oktober 2019 fand ein Zugbegleiter der Schweizerischen Südostbahn in einem Zug, welcher von St. Gallen nach Luzern fuhr, einen Plastiksack mit einem weissen Paket. Darin befanden sich 120 Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 3.732 Kilogramm. Sie waren mit einem Logo und Seriennummern beschriftet, auf dem Paket stand unter die Anschrift «IKRK Wertsendung» beschriftet.

Trotz umfangreicher Ermittlungen, habe der Eigentümer der Goldbarren nicht eruiert werden können, teilte die Luzerner Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Auch eine Ausschreibung im Kantonsblatt habe nicht zur Eigentümerschaft geführt.

Ebensowenig wie einen Besitzer konnten die Ermittler einen Zusammenhang zu einem möglichen Vermögensdelikt finden. Die Staatsanwaltschaft Luzern gehe daher davon aus, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Das Verfahren wurde eingestellt, teilte sie mit.

Da sich das Gold in einem an das IKRK (Internationalen Komitee vom Roten Kreuz) adressierten Paket befunden hatte, geht sie davon aus, dass der unbekannte Eigentümer das Gold dieser Organisation übergeben wollte. Somit werde der Fund dem IKRK als ursprünglicher Empfänger übergeben, hiess es im Communiqué.
Die Goldbarren haben einen Wert von gut 200’000 Franken. (pd/mam)