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Standorte der Fahrzeugfahndung in Luzern sollen öffentlich sein

Die Luzerner Polizei will technisch aufrüsten im Kampf gegen die Kriminalität. Dazu lässt der Regierungsrat die rechtliche Grundlage für eine automatische Fahrzeugfahndung schaffen. Neu sollen die dafür nötigen Kamerastandorte veröffentlicht werden.

Wie bereits in anderen Kantone und beim Grenzwachtkorps, soll auch in Luzern ein System zum Einsatz kommen können, das Kennschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen einlesen und die Daten der Halterinnen und Halter mit der Fahndungsdatenbank des Bundes abgleichen kann. Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes, wie er am Dienstag mitteilte.

Das System soll ausschliesslich für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden. Entgegen der Vernehmlassungsvorlage soll das System nicht dazu dienen, Straftaten zu entdecken. Die Daten dürfen während 100 Tagen ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden, die in einem speziellen Deliktskatalog aufgeführt sind.

Die Standorte der festen Kameras sollen in einer öffentlichen Liste publiziert werden. Der Deliktskatalog und die öffentliche Liste der Standorte wurden gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis in die Gesetzesvorlage aufgenommen.

Computer versus Serientäter

Neu soll die Polizei auch auf künstliche Intelligenz bei der Bekämpfung von Serienkriminalität setzen. Die Analysesysteme könnten diese wesentlich effizienter bekämpfen, als die heutige kriminaltechnische Kleinarbeit, da sie Muster von begangenen Delikten erkennen, heisst es in der Botschaft.

Schliesslich beinhaltet die Vorlage auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Datenaustausch, der für interkantonale Einsatzleitzentralen nötig ist. Die Zentralschweizer Kantone beabsichtigen, in Schwyz und in Rothenburg dereinst gemeinsame Einsatzleitzentralen zu schaffen.

Die Anlagen für die automatische Fahrzeugfahndung kosten laut der Regierung rund 300’000 Franken in der Anschaffung und rund 20’000 Franken pro Jahr für den Unterhalt. Gleich hoch sind die jährlichen Software- und Wartungskosten für die Nutzung der bereits bestehenden Analyseplattformen. Als nächstes muss nun der Kantonsrat über die Gesetzesänderung befinden. (sda)