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Heiratsstrafe bei der Politikfinanzierung: Ständerat will höhere Abzüge für Parteispenden bei Ehepaaren

Bislang wurden Ehepaare bei den Steuerabzügen für Spenden an politische Parteien gegenüber Konkubinatspaaren benachteiligt. Die kleine Kammer will das ändern.

Ehepaare sollen in Zukunft doppelt so hohe Steuerabzüge für Spenden an politische Parteien geltend machen können wie bisher. So will es der Ständerat. Er hat am Donnerstag mit 31 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen eine entsprechende Motion seiner staatspolitischen Kommission überwiesen.

Derzeit können bei der Bundessteuer maximal 10’400 Franken für Spenden an politische Parteien abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag gilt sowohl für Ehepaare wie auch für Einzelpersonen. Ein im Konkubinat lebendes Paar kann insgesamt demzufolge mit bis zu 20’800 Franken den doppelten Betrag für Parteispenden von den Steuern abziehen.

Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) sagte namens der Kommission, mit der Motion solle die «Heiratsstrafe beim Parteispendenabzug» abgeschafft und das Anliegen der Gleichbehandlung erfüllt werden. Für Erich Ettlin (Mitte/OW) ist die heutige Regelung «schlicht ungerecht». Es sei «absolut unverständlich, dass man durch Heirat bei der Unterstützung von Parteien in der Möglichkeit zum Abzug halbiert wird».

Andrea Caroni (FDP/AR) stimmte der Motion am Ende zwar zu. Doch war es ihm ein Anliegen, für das Protokoll festzuhalten, dass hiermit keine Heiratsstrafe abgeschafft, sondern vielmehr ein kleiner Heiratsbonus eingeführt werde. Caroni begründete das mit dem Beispiel eines Einverdienerpaars, welches den Maximalbeitrag an eine Partei spendet: Bei einem Ehepaar könne künftig auch für den Partner, der nichts verdient, Abzüge geltend gemacht werden. Bei einem Konkubinatspaar sei dies nicht der Fall.

Carlo Sommaruga (SP/GE) wies vergebens daraufhin, dass die Höhe der Steuerausfälle nicht bekannt seien und von der Anpassung nur sehr wohlhabende Paare profitieren würden. In Zeiten des Spardrucks im Bundeshaushalt sei das unverantwortlich.

Mindereinnahmen können nicht beziffert werden

Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) wies darauf hin, dass sich der Bundesrat vor rund 15 Jahren in der Debatte über die Einführung des Parteispendenabzugs für die Gleichbehandlung zwischen Ehe- und Konkubinatspaaren ausgesprochen hatte: «Die Bundesversammlung hat diesen Antrag abgelehnt und die nun geltende Ausgestaltung beschlossen.»

Selbstverständlich stehe es dem Gesetzgeber frei, nun eine Änderung anzustreben. Im Grundsatz begrüsse der Bundesrat das Anliegen der Motion. Dennoch spreche er sich gegen den Vorstoss auf. Die Finanzlage des Bundes sei angespannt und die Steuerverwaltung verfüge über keine Datengrundlagen zum geltenden Parteispendenabzug: «Der Bundesrat kann deshalb auch keine Angaben über mögliche Mindereinnahmen machen.» Auch seien die von den Mindereinnahmen ebenfalls betroffenen Kantone nicht konsultiert worden.

Nach der Annahme im Ständerat geht die Motion nun in die staatspolitische Kommission des Nationalrats. Finanzministerin Keller-Sutter hat bereits angekündigt, dass sich der Bundesrat in der grossen Kammer dafür einsetzen werde, dass die Motion in einen unverbindlichen Prüfauftrag umgewandelt werde.