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Zwei Faustschläge mitten ins Gesicht brachen ihm den Kiefer gleich doppelt – Täter verurteilt

Eine Auseinandersetzung in einem Dancing führte zu einem Strafbefehl wegen Körperverletzung. Das Opfer war einen Monat arbeitsunfähig. 

Die Nacht auf den 7. Mai 2023 endete für einen Polen im Kantonsspital Aarau. Dort musste ihm der Kiefer operiert werden. Zweimal sogar, er war deswegen einen Monat arbeitsunfähig. Der Grund: Ein Landsmann hatte ihn geschlagen. Wie aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hervorgeht, war der Täter (27) im Dancing Ryva in Rothrist auf einen ihm nur flüchtig bekannten anderen Mann zugegangen und hatte ihn aufgefordert, ihm zu folgen. Die beiden gingen laut Schilderung der Staatsanwaltschaft gemeinsam in eine dunkle, schlecht einsehbare Ecke.

Dort habe der Täter seinem Opfer «mit der geballten rechten Faust» ins Gesicht geschlagen. Der Mann ging zu Boden, rappelte sich dann aber wieder auf – und kassierte eine zweite Faust mitten ins Gesicht. Warum? Das geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Da dieser rechtskräftig geworden ist, wird es auch keine Gerichtsverhandlung geben.

Der Täter wurde wegen einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Bezahlen muss er eine Busse von 2700 Franken sowie Gebühren und Auslagen von rund 1250 Franken.