
58-Jähriger drohte damit, Moschee in Koblenz anzuzünden – er war schon vorher negativ aufgefallen
Ein heute 58-jähriger Mann aus dem Bezirk Baden wurde von der Staatsanwaltschaft St. Gallen verurteilt. Der Tscheche sass im Zug von Flawil nach St. Gallen in der 1. Klasse, obwohl er nur ein GA 2. Klasse besass. Dies war allerdings bei weitem nicht das schlimmste Vergehen, das sich der Mann zuschulden kommen liess – einen Grossteil davon hat er im Aargau begangen.
Im Februar spazierte er gegen Abend an der Moschee in Koblenz vorbei, wo er auf eine Frau traf, die er um Geld anbettelte. Als diese ihm nichts geben wollte, wurde er, so schreibt es die Staatsanwaltschaft, «laut und aggressiv»: «Wenn Sie im Namen Gottes nicht helfen können, braucht es diese Hütte gar nicht. Die wird nicht lange stehen. Die brennt ab.» Die Frau nahm diese Äusserungen ernst und schloss sich in der Moschee ein, wo sie Polizei und Familienangehörige verständigte.
Der Mann war schon vorher in der Region bekannt. An seinem Wohnort hatte er ein Hausverbot im dort ansässigen Blumenladen, weil er «negativ aufgefallen» war. Als er sich diesem widersetzte, sagte er zur Verkäuferin, «man werde sie verschwinden lassen» und «dass sie es noch bereuen» werde.
Sachbeschädigung an Autos und Briefkästen
Auch mit einer Frau, die fünf Gehminuten von seinem Zuhause entfernt wohnt, ist sich der Beschuldigte offenbar in die Haare geraten. Kurz vor Weihnachten hatte er deren Briefkasten mit roter Farbe übergossen und silbern besprüht. Noch am selben Abend begab sich der Mann zu einer weiteren Adresse, gut 500 Meter entfernt. Dort vermummte er sich und besprühte zwei Autos und einen weiteren Briefkasten.
Es dauerte nicht lange, bis das «Enfant terrible» erneut negativ auffiel. Mitte Januar begab sich der Mann in eine Vinothek in Baden, wo er sich eine Flasche Grappa schnappte. Von einer Verkäuferin angesprochen, übergab er ihr den Schnaps und verlangte, diesen degustieren zu dürfen. Dafür bezahlte er auch. Doch dann wurde der Mann gegenüber der Verkäuferin ausfällig. «Weisst du, was man braucht, um Austern zu essen?», soll er sie gefragt haben, um dann ein Austernmesser aus der Tasche zu ziehen und damit Stichbewegungen auszuführen.
Die Verkäuferin warf den Mann aus dem Geschäft. Er erklärte ihr, dass er keine leeren Drohungen mache und beschimpfte sie. Als er kurz darauf von einer Patrouille der Stadtpolizei Baden angehalten wurde, überschüttete er auch die beiden Beamten mit Kraftausdrücken.
Tscheche kassiert Freiheitsentzug
Obwohl die Stadtpolizei Baden eine Fernhaltemassnahme für das ganze Stadtgebiet aussprach, ging der Mann in Restaurants oder auch in mehrere Denner-Filialen, in denen er Hausverbot hatte. Im Februar wurde er deswegen auf den Polizeiposten in Baden gebracht. Als er diesen wieder verlassen durfte, wählte der Mann den Notruf und beschwerte sich über das Vorgehen der Polizei. Er habe seine Sachen nicht vollständig zurückerhalten. Zudem beschimpfte und bedrohte er einen der Beamten.
Weitere Delikte kamen hinzu: Der Tscheche klaute Ladekabel für Elektroautos, riss eine Überwachungskamera ab, warf Blumentöpfe und Aschenbecher gegen eine Wand, stahl mehrere Smartphones und aus den Räumlichkeiten der Sozialen Dienste in Wettingen eine PC-Dockingstation. Insgesamt sind im Strafbefehl 24 Sachverhalte aufgeführt, gebüsst wird er wegen 16 verschiedener Delikte, vom einfachen Diebstahl bis zur Drohung.
Der Mann muss eine Freiheitsstrafe von 150 Tagen verbüssen, die Strafe wurde unbedingt ausgesprochen – es ist wohl nicht sein erster Kontakt mit dem Gesetz. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken (900 Franken), ebenfalls unbedingt, und eine Busse von 1500 Franken.