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Aargauer Bauer lieferte Milch – das hätte er nicht tun sollen

Ein Bauer aus dem Bezirk Brugg hat sich einer amtlichen Verfügung widersetzt – die Staatsanwaltschaft büsste ihn deshalb mittels Strafbefehl. Er muss 1000 Franken bezahlen, weil die Milch seiner Kühe nicht den Qualitätsanforderungen entsprach.

Im Juni 2022 erliess der Aargauer Veterinärdienst eine Verfügung gegen einen Bauern aus dem Bezirk Brugg. Bei der Überprüfung der Milch wurde festgestellt, dass diese zu viele sogenannte somatische Zellen enthielt. «Grundsätzlich sind erhöhte Zellzahlen ein Indiz für chronische, subklinische Euterentzündungen. Allerdings können auch andere Einflussfaktoren wie eine mangelhaft eingestellte Vakuumpumpe bei der Melkapparatur durch mechanische Reizung zu einer Erhöhung der Zellzahlen führen», erklärt Kantonstierärztin Barbara Thür auf Anfrage.

Bei der Milchproduktion gilt das Prinzip der Selbstverantwortung: Der Landwirt ist verpflichtet, die Qualität der von ihm produzierten Milch sicherzustellen und zu überprüfen. Zweimal pro Monat muss die Tankmilch jedoch einer Milchprüfung unterzogen werden. Diese wird durch die Suisselab AG in Zollikofen durchgeführt.

«Im Rahmen dieser Milchprüfung wird der Gehalt der somatischen Zellen sowie Keime bestimmt und die Milch auf Antibiotikarückstände, sogenannte Hemmstoffe, untersucht», sagt Thür. Aus beiden Milchprüfungen wird der Mittelwert errechnet, der für die gesetzliche Qualitätsanforderungen entscheidend ist.

Bauer lieferte trotz Milchsperre einen Tank Milch ab

«Erfüllt die Milch eine dieser Anforderungen nicht, wird sie durch Suisselab beanstandet», so Thür. Werde ein Milchproduzent viermal innert fünf Monaten wegen zu hoher Zellzahl beanstandet, komme es zu einer Milchliefersperre durch den Veterinärdienst. Genau das geschah im Fall des Aargauer Bauern, wie es im Strafbefehl heisst. Er durfte deshalb bis auf Weiteres keine Milch mehr liefern. Doch drei Tage nachdem die amtliche Verfügung erlassen wurde, lieferte er einen Tank Milch ab – 2247,3 Liter.

Kantonstierärztin Barbara Thür.
Bild: Alex Spichale

«Die Milchliefersperre wird dem produzierenden Betrieb auferlegt, der Milchabnehmer wird aber unmittelbar nach dem Landwirten ebenfalls informiert», erklärt Thür. Unverständlich also, warum es der Bauer trotzdem versucht hat. «Der Veterinärdienst legt solchen Betrieben jeweils nahe, dass sie die Bestandestierärztin oder den Tierarzt und nötigenfalls auch einen Melkberater beiziehen, damit das Problem nachhaltig gelöst werden kann», so die Kantonstierärztin.

Die Staatsanwaltschaft büsste den Bauern nun wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung mit 500 Franken, hinzu kommen die Strafbefehlsgebühren von ebenfalls 500 Franken. Im Jahr 2022 wurden 61 Sperren wegen einer zu hohen Zellzahl ausgesprochen, untersucht wurden über 391’000 Proben. 3,2 Prozent waren über der Beanstandungsgrenze, wie im Bericht über die amtliche Milchprüfung ausgewiesen wird.