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Aargauer Firma sollte Bremsen überprüfen – Geschäftsführer kopierte aus «Faulheit und Dummheit» die Werte aus dem Vorjahr

Ein Aargauer schummelte bei Bremsprüfungen von Kundenfahrzeugen, indem er alte Protokolle mit einem neuen Datum versehen und diese beim Strassenverkehrsamt eingereicht hat.

Ein Aargauer Unternehmen, das unter anderem die Bremsen von schweren Motorfahrzeugen und Anhängern überprüft, hat unsauber gearbeitet. Die Firma ist vom Strassenverkehrsamt ermächtigt, diese Kontrollen auf einem Bremsprüfstand durchzuführen. Die Werte werden anschliessend übermittelt. Das Strassenverkehrsamt stellte nach internen Kontrollen fest, dass der Geschäftsführer in den Jahren 2021 und 2022 bei mindestens drei Fahrzeugen absolut identische Ergebnisse in den Bremsprüfungsprotokollen festgehalten hatte. Bei zehn weiteren Fahrzeugen waren die Werte teilweise identisch, was den Expertinnen und Experten ebenfalls verdächtig erschien.

Im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, ist festgehalten, dass der Geschäftsführer bei diversen Fahrzeugen nach einer optischen Kontrolle die Messungen nur teilweise durchgeführt hat. Stattdessen änderte er auf alten, abgespeicherten Protokollen lediglich das Datum. «Eine korrekte Prüfung fand nicht mehr statt», heisst es im Strafbefehl. Gemäss eigenen Aussagen tat dies der Beschuldigte aus «Faulheit und Dummheit»

Staatsanwaltschaft sieht potenzielle Gefährdung

Es habe sich um Fahrzeuge von Stammkunden gehandelt, die in einem sehr guten Zustand gewesen seien, gab der Geschäftsführer zu Protokoll. Diese wären auch nach korrekter Prüfung «nicht ausser Verkehr gesetzt worden», hielt er fest.

Die Staatsanwaltschaft sieht das naturgemäss etwas anders: «Mit dem Fälschen der Dokumente der Bremsprüfungen förderte der Beschuldigte eine potenzielle Gefährdung von Dritten durch das unsachgemäss geprüfte Fahrzeug.»

Dem heute 64-Jährigen wurde nach diesen Vorfällen die Lizenz als Prüfer entzogen. Zudem wurde er wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachem Erschleichen einer Bewilligung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken, einer Busse von 2400 Franken und Strafbefehlsgebühren über 900 Franken verurteilt.