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Zwei Vergehen, eine «Tatwaffe»: Wie die Migros mit Bananen betrogen wurde

Dass Leute versuchen, die Grossverteiler beim Einkaufen  hinters Licht zu führen, ist nicht neu. Neu und teilweise originell sind jedoch die Maschen – dies zeigen zwei aktuelle Fälle aus dem Aargau.

An einem Dienstag im vergangenen November betrat eine 54-jährige Kundin eine Migros-Filiale im Bezirk Aarau. Dort begab sie sich in die Obst- und Gemüseabteilung und wog ein paar Bananen ab. Doch offenbar waren ihr diese zu teuer. Wie später festgestellt werden konnte, wechselte sie die abgewogenen Bananen gegen grössere aus.

Das gleiche Spiel machte die Frau mit den Karotten. Und dem nicht genug: Die Kundin füllte einen Sack Kartoffeln ab, wog diese und klebte den Zettel an das Säckli. Danach füllte sie weitere Kartoffeln in die Tüte. «Die Beschuldigte täuschte dadurch über das tatsächliche Gewicht und den Preis der Früchte und Gemüse», heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Damit verschaffte sich die Beschuldigte einen Vermögensvorteil von 5 Franken und 15 Rappen. Das hat sich definitiv nicht gelohnt. Denn zur Busse über 100 Franken für geringfügigen Betrug kommen Strafbefehlsgebühren von 300 Franken.

Beschuldigter machte den Lachs zur Banane

Einen ähnlichen, schon etwas bekannteren Trick hat ein heute 63-Jähriger in einer Migros-Filiale im Bezirk Brugg versucht. Am 19. Januar legte er ein Lachsfilet im Wert von 44 Franken in seinen Einkaufskorb. Vor dem Aufsuchen der Self-Checkout-Kasse überklebte er das Preisschild und den Strichcode allerdings mit dem Klebeetikett für eine Banane im Wert von 75 Rappen.

Offenbar hat dies die Migros bemerkt, aber noch nicht eingegriffen. Denn keine zwei Wochen später hat der 63-Jährige das gleiche noch einmal versucht: Diesmal kostete das Lachsfilet 34 Franken, das Preisschild überklebte er mit einem Ingwer-Etikett und zahlte dafür lediglich 45 Rappen.

Für den mehrfachen geringfügigen Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage ist eine Busse von 400 Franken und Strafbefehlsgebühren von 500 Franken fällig, hinzu kommen Polizeikosten von 15 Franken.