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Ein Schlauch platzt, Gülle läuft aus, Fische sterben – und ein Bauer wird bestraft

Die Staatsanwaltschaft Aargau büsst einen Landwirt aus dem Freiamt per Strafbefehl. 10 bis 15 Kubikmeter Gülle liefen im März 2023 aus, weil der 31-Jährige seine Sorgsamkeitspflicht verletzte. 

Weil ein Schlauch barst, starben Fische. Was war geschehen? Im März 2023 wollte ein 31-jähriger Landwirt aus dem Freiamt seinen Güllewagen füllen. Er verband Silo und Jauchepumpe mit einem Schlauch, stellte die Pumpe an und verliess die Anlage. Doch der Schlauch war spröde und riss. 10 bis 15 Kubikmeter Gülle liefen aus, flossen in die Kanalisation und in einen nahegelegenen Bach. Mehrere Fische starben.

Der Bauer hätte die Havarie verhindern können, wenn er überprüft hätte, ob der Schlauch in einwandfreiem Zustand sei, schreibt die Staatsanwaltschaft Aargau in einem Strafbefehl. Der Landwirt hätte demnach das spröde Verbindungsstück ersetzen müssen. «Mit einem neuen Schlauch hätte die Havarie verhindert werden können», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Ein weiterer Vorwurf: Der Bauer hätte den Pumpvorgang überwachen müssen. Weil der Landwirt die Pumpe jedoch unbeaufsichtigt laufen liess, konnten die grosse Mengen wassergefährdender Stoffe überhaupt auslaufen. «Das qualvolle Sterben der Fische hätte zumindest teilweise verhindert werden können.»

Nun hat ihn die Staatsanwaltschaft Aargau zu einer bedingten Geldstrafe von 9300 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, der Bauer muss den Betrag somit nicht bezahlen, wenn er zwei Jahre lang straffrei bleibt. Bezahlen muss er hingegen eine Busse von 1500 Franken, eine Strafbefehlgebühr von 800 Franken und Polizeikosten von 60 Franken.