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Italiener trinkt Wein im Auto – als er von der Polizei kontrolliert wird, begeht er einen folgenschweren Fehler

Ein Bauarbeiter hatte eine Flasche Wein zwischen den Beinen und ist bei laufendem Motor eingeschlafen. 10 Minuten, nachdem er kontrolliert wurde, klingelt die Polizei erneut bei ihm an der Türe.

Es war an einem Abend im letzten August, als der Polizei um 21.30 Uhr im Bezirk Baden ein Fahrzeug auffiel, das mit laufendem Motor parkiert war. Die Beamten klopften an die Scheibe. Da wachte der Bauarbeiter auf, der im Fahrzeug geschlafen hatte, wie es in einem kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl heisst.

Der Italiener hatte eine Flasche Wein zwischen den Beinen, was an sich nicht strafbar ist, denn der Mann war ja nicht in angetrunkenem Zustand gefahren – oder zumindest nicht dabei erwischt worden. Nicht erlaubt ist dagegen das unnötige Laufenlassen des Motors.

Eine kurze, aber teure Fahrt

Was der Bauarbeiter dann machte, war jedoch nicht wohl überlegt: Er stieg aus dem einen Fahrzeug aus, nur um in seinen Alfa Romeo umzusteigen, der auf dem gleichen Parkplatz stand. Damit fuhr er in die Tiefgarage.

Die Polizisten, die das beobachtet hatten, klingelten 10 Minuten nach der ersten Kontrolle an seiner Türe und stellten Alkoholgeruch fest. Die angeordnete Blutprobe ergab einen Wert von über 2,5 Promille.

Der Bauarbeiter erhält dafür eine bedingte Geldstrafe von 4000 Franken, eine Busse von 800 Franken, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren, Polizeikosten und Auslagen von 1380 Franken. Ein teures Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die Strecke bis zur Tiefgarage gerade einmal 100 Meter betrug.