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Jungautohändler verlost Tagesausfahrt mit Ferrari – keine gute Idee

Leider illegal, meint die Staatsanwaltschaft zur findigen Idee eines jungen Autohändlers. Der 22-jährige Kosovo-Albaner hatte auf Instagram gegen eine Teilnahmegebühr von 5 Franken ein Gewinnspiel lanciert. 

Es ist eine Idee, die man durchaus als geschäftstüchtig bezeichnen kann. Doch leider ist sie illegal.

Worum geht’s? Ein 22-jähriger Kosovo-Albaner aus einer Aargauer Landgemeinde bietet auf seinem geschäftlichen Instagram-Account verschiedene Occasionsautos zum Verkauf an. Allzu lange scheint der Jungautohändler noch nicht im Geschäft zu sein, sein Kanal ist noch kein Jahr alt, seine ersten Fahrzeuge hat er im Frühling 2023 verkauft.

44 Personen folgen seinem Kanal. Auf diesem zeigt er die Bilder verschiedener Mittelklassefahrzeuge, oft Audis oder BMWs, manchmal aber auch von Kleinwagen wie VWs oder Fiats. Aufgenommen hat er die Fahrzeuge, die er zum Verkauf anbietet, auf einem Parkplatz hinter seinem Wohnblock.

Im August schliesslich kommt ihm die Idee, für die ihn die Staatsanwaltschaft kürzlich per Strafbefehl verurteilt hat. Wieder via Instagram lanciert er ein Gewinnspiel: Wer ihm fünf Franken per Twint überweist, nimmt Ende September automatisch an einer Verlosung teil. Der Gewinn: einmal 24 Stunden mit einem Ferrari F8 Tributo über die Strassen kurven. Um weitere Personen zu erreichen, die am Gewinnspiel teilnehmen, verteilt er Werbeflyer in den Kantonen Aargau und Zürich.

50 Franken Einnahmen, 2000 Franken Strafe

Doch leider wäre das Gewinnspiel bewilligungspflichtig gewesen. Der 22-Jährige hätte wissen müssen, dass er dafür eine Bewilligung benötigte, argumentiert die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Der Autofan verstösst damit gegen das Bundesgesetz über Geldspiele. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz in Konflikt gerät. 2022 verurteilte ihn das Bezirksgericht Baden wegen grober Verletzungen der Verkehrsregeln.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn nun zu einer Busse von 1100 Franken. Kann er sie nicht bezahlen, muss er für 10 Tage ins Gefängnis. Hinzu kommen die Kosten von 900 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Idee hat sich für ihn somit kaum gelohnt – zu wenige Personen haben an der Verlosung teilgenommen. Zwischen 30 und 50 Franken hat er eingenommen, schätzt die Staatsanwaltschaft. Der grosse Verlierer seines Gewinnspiels: der Jungautohändler selbst.