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Kuh schaltete selbstständig die Güllepumpe ein – da sie nicht bestraft werden kann, erhält ein Aargauer Bauer die Busse

Zu einem ungewöhnlichen Vorfall ist es im Bezirk Brugg gekommen: Ein Bauer wurde gebüsst, weil Gülle in einen Bach lief – Schuld war ein Tier.

Es war an einem Freitagmorgen im vergangenen Dezember. Um 6.30 Uhr liefen in der Nähe eines Bauernhofs etwa 500 Liter Gülle in einen Bach. Später entnommene Proben sollten zeigen, dass die Konzentration von Ammonium auf 1,75 Milligramm pro Liter gestiegen war, der Grenzwert liegt bei 0,4 mg/l. Zudem konnte in den Proben mehr Kohlenstoff als üblich festgestellt werden, die gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität waren nicht mehr erfüllt.

Doch wie konnte es so weit kommen? In anderen Strafverfahren wurden Bauern gebüsst,weil ein spröder Schlauch riss, durch ein Unwetter ein Misthaufen abgedeckt wurde oder weil der Versuch, einen Dachs zu vertreiben, gründlich missglückte. Doch in diesem Fall hat sich der Landwirt eigentlich gar nichts zuschulden kommen lassen. Vielmehr hatte eine seiner Kühe «an der Güllepumpe manipuliert», wie die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl schreibt. So setzte sie den Pumpvorgang in Betrieb und das Unglück nahm seinen Lauf.

Da eine Kuh aber weder befragt noch bestraft werden kann, trägt die rechtliche Verantwortung dann doch der Bauer. Bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit hätte er das Auslaufen der Gülle vermeiden können, heisst es im Strafbefehl. Die Pumpe hätte so gesichert sein müssen, dass sie nicht durch eine Kuh hätte in Betrieb gesetzt werden können.

Das unartige Tier hat seinem Besitzer eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse von 500 Franken eingebrockt. Zusätzlich muss er Gebühren von 600 Franken bezahlen.