
Lebensmittelinspektoren verbieten Benutzung der Fritteuse: Chinarestaurant muss Busse zahlen
Das kantonale Amt für Verbraucherschutz kontrolliert regelmässig Aargauer Restaurants und stellt sicher, dass diese die Vorschriften in puncto Hygiene einhalten. Im letzten Juli mussten die Lebensmittelinspektoren bei einem Chinarestaurant eingreifen: Beide Fritteusen waren derart stark verschmutzt, dass sie ein Benutzungsverbot aussprachen, wie es in einem Strafbefehl heisst, der kürzlich rechtskräftig wurde.
Das war allerdings nur eine von rund einem Dutzend Beanstandungen. Im Kühlraum fanden die Kontrolleure Produkte, die ohne Schutz gelagert wurden, bei diversen vorgekochten und vorproduzierten Lebensmitteln fehlten das Herstellungsdatum und die Verbrauchsfrist. Die Glace-Truhe war vereist und fettig, der Rand schmutzig. Auch die Abzugshaube und diverse Ablagen waren ölig und verschmutzt, und Ablagebretter befanden sich in desolatem oder defektem Zustand. Zudem waren im Restaurant Einrichtungen und Gerätschaften so eingebaut, «dass sich in den Hohlräumen Schmutz, Kondensflüssigkeit und Schimmel ansammeln konnten».
Zweite Kontrolle, kaum Verbesserungen
Der Inhaber und Geschäftsführer bekam Zeit, die Missstände zu beheben. Doch bei der nächsten Kontrolle stellten die Inspektorinnen und Inspektoren Mängel fest, die mindestens genauso gravierend waren: «Lebensmittel waren verdorben, sauer, übel riechend und/oder schimmelig», schrieben sie in ihren Bericht und notierten Beispiele: Oliven ohne Haltbarkeitsdatum in einem Glas, Pouletfleisch in einem Plastikbehältnis. Bei der Kontrolle – sie fand am 18. August statt – fanden sie zudem eine offene Packung Rindshackfleisch mit Verbrauchsdatum 7. Juli und 12 Packungen Hotdog-Würste, zu verbrauchen bis am 26. Juli.
Im Bereich der Kochstation stiessen die Lebensmittelinspektoren auf rohes Pouletfleisch. Dieses muss laut Vorschrift eine Kerntemperatur von unter 5 Grad aufweisen – die Messung ergab über 20 Grad. Die Spülmaschine war bei der Kontrolle schmutzig und die Haube stark verkalkt, und nach wie vor waren verschiedene Oberflächen dreckig oder ölig. «Das Glace-Besteck war in stark verschmutztem Wasser abgestellt, wobei das Wasser seit längerer Zeit nicht gewechselt wurde», heisst es im Bericht. Und: «Einzelne Behältnisse waren stark abgenutzt und erfüllten die Anforderungen an einen Lebensmittelbetrieb nicht.»
Weil der Restaurantbesitzer die Mängel nicht beseitigt hatte, wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Übertretung gegen das Lebensmittelgesetz mit einer Busse von 4000 Franken belegt, hinzu kommen Gebühren über 700 Franken.
Im letzten Jahr hat das Amt für Verbraucherschutz 3140 Lebensmittelbetriebe kontrolliert. Zwei Drittel der Betriebe zeigten ein gutes Ergebnis. Bei gewichtigen oder wiederholten Widerhandlungen gegen die Vorschriften wird Strafanzeige eingereicht, im letzten Jahr waren es 22 Fälle, wie dem Jahresbericht zu entnehmen ist. Welche Betriebe dies sind, darf dabei von Gesetzes wegen nicht offengelegt werden,was in der Vergangenheit von Konsumentenschützern wiederholt kritisiert wurde.