Sie sind hier: Home > Aargau > Rassendiskriminierung: Aargauer Rentner verschickte Nazi-Propaganda an tschechische Behörden

Rassendiskriminierung: Aargauer Rentner verschickte Nazi-Propaganda an tschechische Behörden

Ein pensionierter Maschinenmechaniker hat Briefe an diverse tschechische Behörden verschickt. In den Texten hetzte er gegen Roma und bediente sich übelster Nazi-Propaganda. Jetzt wurde er dafür bestraft.

Ein Aargauer aus dem Bezirk Baden, im Jahr 1940 geboren, hat sich der mehrfachen Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Wie in einem Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, festgehalten ist, hat der Beschuldigte Briefe verschickt. Dafür reiste er im Zeitraum zwischen Mai 2017 und Mai 2019 mehrmals in die Tschechische Republik.

Insgesamt werden 27 Sendungen aufgelistet, adressiert waren sie etwa an einen Gemeindevorsteher, einen Abgeordneten oder an den Oberst des Polizeikorps von Trebišov. Der Beschuldigte las im Internet Artikel in regionalen Zeitungen der Tschechischen Republik, druckte Texte und Fotos aus und erstellte an seinem Computer Collagen.

Hetzerische Texte und Hakenkreuze

Mit diesen Textcollagen reiste er in die Tschechische Republik und kopierte die Vorlagen in einem Kopiergeschäft mehrere Male, bevor er sie verschickte. Seitenweise listet die Staatsanwaltschaft auf, was der Rentner in seinen Briefen schrieb – er beschimpft darin die Roma und bedient sich übelster Nazi-Propaganda. So behauptet er etwa, dass die Roma minderjährige Kinder zur Prostitution zwingen würden.

In einem anderen Brief schreibt er ein «Gedicht und Gebet»: «Die Roma stören mich nicht – die ärgern mich äusserst», es folgen Beschreibungen der« Roma als eingeräucherte Rasse, die an dem slowakischen Staat parasitiert, tanzt, säuft, stiehlt, Geschlechtskrankheiten verbreitet», wie im Strafbefehl festgehalten ist. Und weiter: «Ich hätte niemals gedacht, dass ich euch so hassen werde! Ich werde in der ersten Reihe sein, wenn es darum geht, euch zu säubern!» Auch Abbildungen von Hakenkreuzen sind in den Briefen zu finden.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den heute 82-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 210 Franken (4200 Franken), einer Busse von 100 Franken, hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 800 Franken und Auslagen von gut 160 Franken.