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Verwaltungsrat kaufte gestohlene Sanitärrohre – nun wurde er wegen Hehlerei gebüsst

Manchmal ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein. Wer Waren stark unter dem üblichen Marktpreis kauft, kann wegen Hehlerei bestraft werden – die Staatsanwaltschaft büsst deswegen den Verwaltungsrat einer Aargauer Firma.

Bei einer Basler Firma, die unter anderem Sanitärprodukte herstellt, wurden über viele Jahre diverse Waren aus der Montageabteilung gestohlen. Angefangen haben diese Diebstähle 2015, Mitte 2022 sind die Täter aufgeflogen. Wie sich nun herausgestellt hat, ist zumindest ein Teil des Diebesguts in den Aargau verkauft worden.

Ein heute 41-jähriger Mazedonier wurde per Strafbefehl verurteilt, weil er als Verwaltungsrat einer Aargauer Firma im Jahr 2020 verschiedene Waren bezogen hat. Die Staatsanwaltschaft listet etwa sogenannte Geradesitzventile, T-Stücke oder Bogen mit Aussengewinde auf, die der Beschuldigte für das Unternehmen, das auf Gebäude- und Bautechnik spezialisiert ist, eingekauft hat. Käufer und Verkäufer haben sich über Facebook-Messenger abgesprochen, die Lieferungen erfolgten an verschiedenen Daten über einen Zeitraum von knapp zwei Monaten.

Strafbar war dies, weil der Beschuldigte für die Produkte 11’000 Franken bezahlt hat, obwohl der Katalogpreis bei über 82’000 Franken liegt. «Insbesondere aufgrund der auffallend tiefen Verkaufspreise, welche der branchenkundige Beschuldigte stets in bar beglichen hatte, musste er zumindest annehmen, dass die Ware durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt worden war», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Der Mazedonier wurde wegen Hehlerei zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt (4800 Franken). Busse und Strafbefehlsgebühren betragen je 900 Franken, damit muss er eine Rechnung über 1800 Franken begleichen.