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Zürcher flüchtet ohne Licht und durch ein Fahrverbot vor der Polizei – vermutlich fürchtete er den Alkohol-Test

Das ging nur für eine kurze Zeit gut: Um einer Polizeipatrouille zu entkommen, wendete ein Motorradfahrer allerlei Tricks an. Gebüsst wurde er trotzdem.

Ein 22-jähriger Zürcher hat sich im Aargau gleich acht Strassenverkehrsdelikten schuldig gemacht, unter anderem wird er verurteilt wegen nicht Beachten eines polizeilichen Haltezeichens, Wenden über eine Sicherheitslinie und Fahren mit einem Motorrad auf einem Trottoir.

Doch von vorne: Im Juni, in einer Freitagnacht um kurz nach 1 Uhr, fuhr der Beschuldigte mit seinem Motorrad in Wettingen auf der Landstrasse in Richtung Furttalkreuzung. Als er dort eine Patrouille der Kantonspolizei Aargau sah, wendete er trotz polizeilichem Haltezeichen über eine Sicherheitslinie und fuhr zurück in Richtung Wettingen.

Danach bog er nach rechts in die Lugibachstrasse ab und schaltete am Motorrad das Licht aus, damit ihn die Polizei nicht entdeckt.. Bei der nächsten Verzweigung bog er nach links in die Otelfingerstrasse ein, und fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 bis 80 km/h zu «Kenny’s Auto-Center». So steht es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde.

Beschuldigter stürzt mit dem Motorrad

Dort umfuhr er das Gebäude sowie die Tamoil-Tankstelle und bog nach rechts in die Landstrasse ein. Dabei befuhr er mit seiner Yamaha bis zur Kreuzung Landstrassse/Kreuzkappelenweg das Trottoir, wo er die Herrschaft über sein Fahrzeug verlor und in ein Gebüsch fiel.

Sofort stand der Beschuldigte auf und setzte seine Flucht fort, missachtete in der Bifangstrasse das Vorschriftssignal «Verbot für Motorräder», und fuhr nach Hause. «Aufgrund der Umstände musste der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Anordnung eines Atemalkoholtests oder einer Blutprobe rechnen, welche er durch seine Flucht vereitelte», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Wie genau der Fahrer ausfindig gemacht wurde, ist indes nicht ersichtlich.

Der 22-Jährige wird zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken (8100 Franken) verurteilt. Er muss eine Busse von 1800 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1000 Franken und Polizeikosten von 20 Franken bezahlen.