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Illegaler Waffenbesitz: Seniorin, Grossvater-Enkel-Duo und ein Mittdreissiger verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hat erneut mehrere Waffendelikte geahndet. In einem Fall geht es um ein folgenschweres Geschenk. Das sind die drei Geschichten. 

Eine 70-jährige Oberfreiämterin ist von der Staatsanwaltschaft wegen «Besitzes von Waffen ohne Berechtigung» zu 300 Franken Busse verurteilt worden. Zusätzlich muss sie 400 Franken Strafbefehlsgebühr zahlen. Offenbar war die Polizei bei der Schweizerin für eine Hausdurchsuchung zugegen – warum, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Beschrieben ist aber, dass man eine Schlagrute (einen Teleskopschlagstock) in einer Handtasche im Wandschrank fand.

«Sie habe diese vor zirka 50 Jahren geschenkt bekommen und sie seither im Kleiderschrank aufbewahrt, aber niemals benutzt», schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Seniorin habe nicht gewusst, dass es sich hierbei um eine Waffe handle. «Bei pflichtgemässer Sorgfalt hätte sie jedoch erkennen müssen, dass die Schlagrute unter das Waffengesetz fällt und der Besitz daher verboten ist», heisst es im Strafbefehl.

Schlagstöcke und Klappmesser im Wohnzimmer

Ähnlich ging es einem Mittdreissiger aus dem Seetal, der ebenfalls kürzlich per rechtskräftigem Strafbefehl verurteilt wurde. Aus Versehen sind die Gegenstände aber kaum beim Deutschen gelandet. Im Eingangsbereich wurden zwei Teleskopschlagstöcke und im Wohnzimmer ein einhändig bedienbares Klappmesser mit Federmechanismus gefunden.

«Dabei handelte es sich um verbotene Waffen gemäss Waffengesetz, der Beschuldigte hätte hierfür Ausnahmebewilligungen benötigt, über welche er nicht verfügte», so die Staatsanwaltschaft. Wegen illegalen Waffenbesitzes wird der Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 170 Franken (5100 Franken) bedingt und 1200 Franken Busse verurteilt. Ausserdem fallen über 800 Franken Auslagen und Gebühren an, die ihm in Rechnung gestellt werden.

Grossvater schenkt Enkel eine Waffe

Ebenfalls im Seetal machte ein Grossvater seinem Enkel am Neujahrstag 2023 ein folgenschweres Geschenk: Er übergab ihm eine voll funktionsfähige Pistole (für Kenner: das Modell SIG P210-2, Kaliber 9×19mm). Offenbar, damit der Enkel – Anfang 30 – auch ohne Begleitung des Grossvaters dem Schiesssport nachgehen könne. Die Pistole bewahrte er im entladenen Zustand im verschlossenen Tresor im Schlafzimmer auf. So steht es zumindest im Strafbefehl.

So ähnlich sieht die Waffe aus, die der Enkel vom Grossvater erhalten hat.  (das ist eine SIG P210).
Bild: Gaetan Bally / Keystone

Nur: Der junge Schweizer verfügte nicht über den dafür gesetzlich verlangten Waffenerwerbsschein. Deshalb wird er nun zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 130 Franken (3900 Franken) und 900 Franken Busse verurteilt. Zudem fallen 800 Franken Gebühren an. Der Grossvater hat seinen eigenen Strafbefehl übrigens angefochten, der Fall dürfte also vor einem Bezirksgericht landen.