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Ex-SVP-Grossrat wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern in Untersuchungshaft

Seit letzter Woche sitzt der Aargauer SVP-Politiker Patrick Frei in U-Haft. Die Gründe blieben zunächst unklar. Nun zeigen Recherchen von Tele M1: Es besteht der Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigt am späten Sonntagabend, dass gegen Frei deswegen ein Strafverfahren läuft.

Nachbarn hatten vergangene Woche beobachtet, wie der 55-jährige SVP-Grossrat Patrick Frei an seinem Wohnort in Untersiggenthal festgenommen worden war. Gemäss Informationen der AZ wurden beim Sportschützen, der mit Kleinkaliber, Sturmgewehr 90 und Pistole schoss, auch Waffen beschlagnahmt. Nun zeigen Recherchen von Tele M1, dass der Waffenbesitz nicht der Grund war, warum Frei in Untersuchungshaft sitzt.

Grund soll der Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen sein, wie der Regionalsender am Sonntagabend berichtete. Noch am Freitag wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu äussern, welche Delikte dem inzwischen aus dem Grossen Rat zurückgetretenen Frei vorgeworfen werden. Die Straftatbestände hätten nichts mit der politischen Tätigkeit des Beschuldigten zu tun, lautete die Begründung.

Verfahren wegen sexuellen Handlungen mit Kindern

Am späten Sonntagabend bestätigte Daniel von Däniken, stellvertretender Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, dann auf Anfrage der AZ: «Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten Patrick Frei wegen sexuellen Handlungen mit Kindern eröffnet.» Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen dem Wirtschaftsinformatiker Frei, sollte sich dieser Tatvorwurf erhärten.

Dies sagt der Aarauer Rechtsanwalt Dominik Brändli im Beitrag von Tele M1, wobei das Strafmass davon abhänge, wie schwer die Delikte sind: «Eine Rolle spielt, wie alt das Opfer ist oder um welche sexuellen Handlungen es sich handelte. Auch die Häufigkeit der sexuellen Handlungen wären entscheidend.»

Dauer der U-Haft sagt nichts über Vergehen aus

Vor wenigen Tagen hatte das Zwangsmassnahmengericht drei Monate Untersuchungshaft gegen Frei bewilligt. Die Dauer der U-Haft sage jedoch nichts darüber aus, wie gravierend allfällige Vergehen sein könnten, sagt Strafrechtsexperte Brändli: «In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es parteiöffentliche Befragungen braucht, dass man Handys und Computer auswerten muss.»

Das könne schnell ein paar Wochen oder sogar Monate dauern, hält der Rechtsanwalt gegenüber Tele M1 fest. Dies sage aber nichts über die Schwere des effektiven Tatgeschehens aus. Für den inhaftierten Politiker, der rund zwei Jahre lang für die SVP im Grossen Rat sass, gilt die Unschuldsvermutung.