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Strengeres Einbürgerungsgesetz: Wie der Regierungsrat die «verfassungswidrige» Forderung des Parlaments umsetzen will

Wer ein Bagatelldelikt begeht, soll nicht eingebürgert werden. Diese Meinung vertritt eine Mehrheit des Grossen Rats. Der Regierungsrat warnte, das sei «rechtlich und praktisch nicht umsetzbar». Jetzt präsentiert er doch eine Lösung.

Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rats will ein strengeres Einbürgerungsgesetz. 2023 wurden zwei Motionen überwiesen, nun hat der Regierungsrat die Botschaft zur Umsetzung verabschiedet.

Die erste Verschärfung betrifft die Sprachkenntnisse. Im Kantons- und Gemeindebürgerrechtsgesetz soll festgeschrieben werden, dass Einbürgerungswillige neu mündliche Sprachkenntnisse auf Niveau B2 und schriftliche auf Niveau B1 nachweisen können. Der Bund verlangt Niveau B1 (mündlich) beziehungsweise A2 (schriftlich).

Die zweite Verschärfung verlangt, dass Einbürgerungswillige, die etwas auf dem Kerbholz haben, den Schweizer Pass nicht erhalten – auch dann nicht, wenn es sich nur um eine Übertretung und kein Vergehen oder Verbrechen handelt. Der Regierungsrat bezeichnete die Forderung als «verfassungswidrig» und «rechtlich und praktisch nicht umsetzbar».

Er hat deshalb bereits in der Vernehmlassung weitere Varianten vorgeschlagen und sich für jene ausgesprochen, in der die geforderten Verschärfungen zwar übernommen werden, aber nur, soweit sie mit der geltenden Rechtsprechung vereinbar erscheinen. In der Anhörung hatte sich eine Mehrheit, darunter die FDP, für diese Variante ausgesprochen. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, dem Grossen Rat nur diese zu unterbreiten.

Zwei Jahre Wartefrist vor neuem Gesuch

Er schlägt vor, das Einbürgerungsverfahren bei hängigen Strafverfahren zu sistieren – unabhängig davon, weshalb ein Strafverfahren geführt wird. Weiter übernimmt der Regierungsrat die in der Motion geforderte Wartefrist von zwei Jahren für die Einreichung eines neuen Einbürgerungsgesuchs, wenn dieses wegen eines schlechten strafrechtlichen Leumunds abgelehnt wurde.

Mit der Gesetzesänderung soll das kantonale Recht auch an die bundesrechtlichen Vorschriften angepasst werden. Ausserdem soll die Zuständigkeit für Beschwerden direkt beim Verwaltungsgericht anstatt beim Regierungsrat liegen.

Ein weiterer Vorstoss von SP, GLP, Mitte, EVP und Grünen wollte die Einbürgerungskommission des Grossen Rats abschaffen. Stattdessen sollte künftig das Departement Volkswirtschaft und Inneres über Einbürgerungsgesuche entscheiden. Der Regierungsrat hat diesen Vorschlag geprüft, wird eine Gesetzesänderung aber nicht weiterverfolgen, weil sie «im Parlament voraussichtlich kaum mehrheitsfähig sein dürfte».

Der Grosse Rat beschäftigt sich nächstes Jahr mit der Vorlage. Gegen den Grossratsbeschluss kann das Referendum ergriffen werden, dann entscheidet die Stimmbevölkerung. In Kraft treten würden die strengeren Regeln voraussichtlich am 1. Juli 2027.