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Mann verursacht einen Autounfall und flüchtet anschliessend zu Fuss

An der Kreuzung Wynemattestrasse und Gränicherstrasse in Suhr kollidierten vergangenen Oktober zwei Autos miteinander. Für sein verantwortungsloses Verhalten wird der Unfallfahrer nun bestraft.

Autofahren erfordert höchste Aufmerksamkeit – auch dann, wenn scheinbar sonst niemand auf der Strasse ist. Einem Mann, der im Oktober letzten Jahres gegen 5 Uhr morgens mit seinem Suzuki unterwegs war, fehlte ebendiese nötige Aufmerksamkeit. Nun wurde er deswegen verurteilt.

Der Beschuldigte fuhr an besagtem Oktobertag auf der Wynemattestrasse in Suhr in Richtung der Kreuzung Gränicherstrasse. Diese wollte er überqueren, um auf die Ringstrasse zu gelangen. Nur schenkte er dabei – sei es der Müdigkeit, der Uhrzeit oder sonstigen Faktoren geschuldet – den Verkehrszeichen nicht genügend Aufmerksamkeit. Die Ampel war nämlich auf «Gelbblinken» eingestellt. Die Verkehrszeichen am Boden, denen er demnach hätte Folge leisten müssen, zeigten dem Beschuldigten an, dass er keinen Vortritt hatte. Dennoch fuhr der Mann über die Strasse – mit fatalen Folgen.

Von links fuhr nämlich ein weiteres Auto auf der Gränicherstrasse heran. Dieses hatte, im Gegensatz zum Auto des Beschuldigten, Vortritt. Noch bevor einer der beiden Verkehrsteilnehmer es verhindern konnte, kollidierte der Suzuki des Mannes mit dem heranfahrenden Opel. Hier endet das verantwortungslose Verhalten des Suzuki-Fahrers allerdings nicht.

Statt nämlich nach der anderen Verkehrsteilnehmerin zu sehen oder die Polizei zu informieren, wie es seine Pflicht gewesen wäre, parkierte der Mann sein Auto etwa 100 Meter von der Unfallstelle entfernt und lief zu Fuss davon. Stundenlang ignorierte der Beschuldigte Anrufversuche der Polizei. Erst gegen 11 Uhr morgens rief er schliesslich zurück. Die Opel-Fahrerin erlitt durch den Aufprall ein Schleudertrauma.

Für sein Vergehen wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken verurteilt – ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Zusätzlich muss der Beschuldigte eine Busse von 3200 Franken, Strafbefehlsgebühren von 1400 Franken und Polizeikosten von 500 Franken bezahlen.