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SVA-Zweigstelle befindet sich neu am Niklaus-Thut-Platz

Die Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist für alle Belange der AHV, IV, Hilflosenentschädigung und der Ergänzungsleistungen sowie für die Familienzulagen zuständig.

Die Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist für alle Belange der AHV, IV, Hilflosenentschädigung und der Ergänzungsleistungen sowie für die Familienzulagen zuständig. Es ist zudem ihre Aufgabe, die Anmeldungen von Nichterwerbstätigen und Selbständigerwerbenden für Sozialversicherungsbeiträge entgegenzunehmen. Darüber hinaus dient sie als allgemeine Informationsstelle für Sozialversicherungen.

Der Zofinger Stadtrat hat im Rahmen der Organisationsentwicklung der Verwaltung entschieden, die SVA–Zweigstelle dem themenverwandten Bereich Soziales anzugliedern. Bisher wurde sie von der Abteilung Personal der Stadt geführt.

Die SVA-Zweigstelle befindet sich ab dem 1. April 2024 am Niklaus-Thut-Platz 19 in Zofingen. Sie ist zu den gleichen Öffnungszeiten wie bisher erreichbar.

Neu lautet die Telefonnummer: 062 745 71 60. Die SVA-Zweigstelle bietet jeweils am Dienstag von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr auf telefonische Voranmeldung Sprechstunden an.