
Thomas N., der Vierfachmörder von Rupperswil, wurde nach seiner Tat verwahrt - jetzt will er eine Therapie machen.
Bild:Sibylle Heusser/Keystone
Therapie für Thomas N.: Staatsanwaltschaft zieht den Entscheid im Fall Rupperswil weiter ans Bundesgericht
Vor zwei Wochen machte diese Zeitung publik, dass der Vierfachmörder von Rupperswil auf eine Psychotherapie hoffen darf. Das Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Nun wird klar: Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter ans Bundesgericht.
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