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Therapie für Thomas N.: Staatsanwaltschaft zieht den Entscheid im Fall Rupperswil weiter ans Bundesgericht

Vor zwei Wochen machte diese Zeitung publik, dass der Vierfachmörder von Rupperswil auf eine Psychotherapie hoffen darf. Das Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Nun wird klar: Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall weiter ans Bundesgericht.
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