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Polizei findet Hund, der alleine in einer Wohnung zurückgelassen wurde

Auf der Suche nach einem Algerier fand die Polizei einen Hund, der ganz alleine in einer Wohnung zurückgelassen wurde – diese war total verdreckt und für das Tier gefährlich.

Im Juli suchte die Regionalpolizei Wohlen nach einem 21-jährigen Algerier. Da nicht klar war, ob dem Manne etwas zugestossen war, benutzen die Beamtinnen und Beamten einen Zweitschlüssel, um in dessen Wohnung zu gelangen.

Den Mann trafen sie an seinem Wohnort nicht an. Dafür einen Hund, einen American Akita. Dieser wurde offenbar alleine zurückgelassen, die Wohnung war verkotet und voller Urinflecken, heisst es im Strafbefehl. Und weiter: «Hunde sind reinliche Tiere und haben einen ausgeprägten Geruchssinn. Sie fühlen sich in einer Umgebung mit starken Geruchsimmissionen sehr unwohl.»

In der stark verunreinigten Wohnung konnte der Hund also nicht tiergerecht untergebracht werden – insbesondere bemängeln die Behörden die starke Keimbelastung, die ihm hätte schaden können. Doch damit nicht genug: Auf dem Fussboden und auf dem Bett fand die Polizei diverse Gegenstände, an denen sich das Tier hätte verletzten können, etwa Scherben, Aludosen und Splitter. Auch lag eine Unzahl an Zigarettenstummeln herum, die der Hund hätte fressen können.

Hundehalter muss 1500 Franken bezahlen

Der Hund hatte, weil er in der Wohnung eingeschlossen war, zu wenig Auslauf und Bewegung. Wie lange er bereits alleine zurückgelassen worden war, ist nicht klar, heisst es im Strafbefehl. «Tiere sind auf eine ausreichende, konstante und fachgerechte Betreuung angewiesen, dies war vorliegend klar nicht der Fall.»

Zudem stellten die Behörden fest, dass der Beschuldigte den Hund im März in die Schweiz eingeführt hatte, obwohl dieser nicht gegen Tollwut geimpft war. Aus welchem Land er stammt, ist unklar, weshalb ein Tollwutrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

Der Hundehalter wohnt mittlerweile offenbar in Pratteln. Er muss eine Busse wegen mehrerer Verstösse, unter anderem wegen ungenügender Reinhaltung der Haltungseinrichtungen über 900 Franken und die Strafbefehlsgebühren über 600 Franken Bezahlen.