
Tödliche Kollision nach Überholen im Nebel: Gericht erhöht Haftstrafe für Rentner
Im November 2022 will ein Senior im Nebel ein langsam fahrendes Auto überholen. Das war keine gute Idee: Auf der geraden Strecke zwischen Remetschwil und Künten kommt nämlich just in diesem Moment ein junger Motorradfahrer entgegen. Das Auto und der Töff kollidieren frontal.
Der Unfallverursacher wählt den Notruf. Die Polizisten, die wenige Minuten später eintreffen, versuchen noch, den 19-jährigen Töfffahrer zu reanimieren – ohne Erfolg.
Aufgrund des Unfalls stand der Rentner, der das Auto vor sich überholt hat, im Januar 2025 vor dem Bezirksgericht Baden. Dieses verurteilte ihn schliesslich zu einer Haftstrafe von 5,5 Jahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr mehr gefordert.
«Das überlebe ich nicht»
Weil weder der Rentner noch der Staatsanwalt das Urteil akzeptierten, musste sich das Aargauer Obergericht am Dienstag mit dem Fall befassen.
Der heute 74-Jährige beteuerte – wie schon vor Bezirksgericht – dass er keinen Nebel wahrgenommen habe. Dies widerspricht der Aussage der alarmierten Polizisten. Diese sagten nämlich aus, dass sie aufgrund des Nebels nur 60 km/h schnell fahren konnten.
Die Frau des Unfallverursachers, die in dieser Nacht als Beifahrerin neben ihm sass, stützte die Aussage ihres Mannes. Sie sagte aus, der Nebel sei nicht dicht gewesen. Und sie sagte im Januar vor Gericht zur drohenden Haftstrafe gegen ihren Mann unter Tränen: «Das überlebe ich nicht. Ich kann nicht ohne meinen Mann leben.»
Für das Aargauer Obergericht war jedoch eine eventualvorsätzliche Tötung gegeben. Deshalb verurteilte es den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Das ist ein Jahr mehr als die Vorinstanz. Als erfahrener Autofahrer, der jahrzehntelang für einen Pannendienst gearbeitet hatte, hätte er wissen müssen, dass Überholmanöver nur in gefahrlosen Situationen erlaubt sind.
Der Richter sagte, der Rentner sei genervt gewesen, weil das Auto vor ihm die Nebelschlussleuchte eingeschaltet hatte und ihn diese geblendet habe. Es habe sich um ein waghalsiges und unnötiges Überholmanöver gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cri)