
Über eine Tonne zu viel geladen: Junger Unternehmer muss tief in die Tasche greifen
Ein überladener Lieferwagen, keine gültigen Ausweispapiere, ein nicht mitgeteilter Wohnsitzwechsel, ein nicht angelegter Sicherheitsgurt – und ein Mann, der die Verantwortung für alles auf sich nimmt. Vor dem Bezirksgericht Zofingen musste sich kürzlich ein 25-Jähriger verantworten. Er tat dies ohne juristischen Beistand. Er habe den Transportauftrag für Solarmodule im Auftrag der Firma seines Vaters übernommen, erklärte er dem Gericht. Er selbst betreibe ein eigenes Unternehmen. So war er in der Nacht auf den 17. Juli 2024 auf dem Weg von Herzogenbuchsee in Richtung Aarau – zu seiner Freundin –, als er in Murgenthal kontrolliert wurde.
Zuvor schon verurteilt – diesmal wird’s teuer
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Geldstrafe: Wegen der teils einschlägigen Vorstrafen und der erheblichen Überlastung sah sie eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 110 Franken als angemessen. Dies zusätzlich zu einer Busse von 100 Franken. Auch der Widerruf eines früheren Urteils wegen ähnlicher Verkehrsdelikte wurde geprüft.
In der Verhandlung machte der Beschuldigte von Anfang an keinen Hehl aus seiner Verantwortung. Er habe die Ladung nicht gewogen und in Kauf genommen, dass das Fahrzeug nicht betriebssicher sei. Der Transporter wurde um 1156 Kilogramm überladen, die Achslast wurde um 922 Kilogramm überschritten. Die Werkzeuge und Maschinen seien schwer einzuschätzen, das Gewicht der Solarmodule hingegen leicht zu berechnen. «Ich habe schon gemerkt, dass das Fahrzeug vollgeladen ist, aber nicht, dass es wankt», sagte er. Die Autobahn habe er gemieden. In der Hochsaison habe ihm kein Anhänger zur Verfügung gestanden: «Ich wäre wohl lieber zweimal gefahren», gestand sich der 25-Jährige ein.
Mit den übrigen Anklagepunkten zeigte sich der junge Mann ebenfalls einverstanden: Er trug keinen Sicherheitsgurt, führte den Führerausweis nicht mit sich und meldete nach seinem Umzug von Solothurn nach Langenthal seinen neuen Wohnsitz nicht fristgerecht.
Gericht fällt ein milderes Urteil
Keine 15 Minuten dauerte die Beratung, dann verkündete Gerichtspräsident Andreas Zürcher das Urteil. Auf den Widerruf einer bedingten Strafe von Juni 2023 verzichtete das Gericht – trotz einschlägiger Vorstrafe. Auch die zur Diskussion stehende Geldstrafe aus dem Kanton Solothurn von März 2023 bleibt auf Bewährung. Stattdessen verurteilte Zürcher den Mann zu einer unbedingten Geldstrafe von 4400 Franken, alternativ zu 41 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Hinzu kommen 100 Franken Busse und Verfahrenskosten in Höhe von 1900 Franken – gesamt also 6400 Franken.
Zürcher betonte in der Urteilsbegründung, dass trotz der hohen Überladung keine akute Gefahr bestand. Entscheidend sei nicht nur das Gesamtgewicht, sondern insbesondere die Achsüberlastung – und diese sei besonders kritisch gewesen. Er legte dem Mann nahe, in Zukunft sorgfältiger zu laden. Der Beschuldigte bedankte sich für das faire Verfahren – und kündigte an, künftig mehr Wert auf korrekte Beladung zu legen.