Sie sind hier: Home > Arbeitslosigkeit > Überbrückungsrente: Werden Langzeitarbeitslose diskriminiert? Ein Betroffener geht vor Gericht

Überbrückungsrente: Werden Langzeitarbeitslose diskriminiert? Ein Betroffener geht vor Gericht

Wer mit 60 Jahren ausgesteuert wird, bekommt eine Überbrückungsrente bis zur Pensionierung. Wer vor 60 Jahren ausgesteuert wird, muss aufs Sozialamt. Das sei diskriminierend, klagt ein 62-jähriger. 700 Bewerbungen hat er vergeblich geschrieben.
Weiterlesen? Werden Sie jetzt Zofinger Tagblatt-Abonnent
Sie haben noch kein Abo?
Nutzen Sie sämtliche Inhalte rund um die Uhr in digitaler Form
Digital-Abo ab CHF 15.00