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Gemeinden dürfen bald Sozialdetektive einsetzen – eine Bewilligung des Kantons braucht es dafür nicht

Der Grosse Rat hat die Grundlage für die Observation von potenziellen Sozialhilfebetrügern geschaffen. Das Parlament genehmigte das Gesetz klar, ein SP-Antrag für eine Bewilligungspflicht durch den Kanton wurde ebenso deutlich abgelehnt. Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilfe hält die Regelung für rechtsstaatlich ungenügend.
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