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Konkurs gegen Freddy Nock (†59) eröffnet – Hinterbliebene schlagen Erbschaft aus

Eine Publikation bestätigt, dass der bekannte Aargauer Hochseilartist zuletzt in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. 

Vor wenigen Wochen nahmen hunderte Gäste an der Gedenkfeier Abschied von Hochseilkünstler Freddy Nock. Die Feier fand in Märstetten TG statt, wo sein Vater wohnt. Dort wurde der Hochseilartist und Extremsportler im engsten Kreis beigesetzt. Nocks Familie wohnt im Thurgau.

Bis zu seinem Tod lebte der 59-jährig Verstorbene in Uerkheim. Nock war verschuldet. Heute ist im Amtsblatt eine vorläufige Konkursanzeige publiziert worden. Das Konkursamt Aargau gibt die ausgeschlagene Erbschaft als Grund an.

Auslöser für finanzielle Schwierigkeiten

Überraschend kommt diese Meldung nicht. Nock war am 7. Februar 2024 tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Danach wurde bekannt, dass er zuletzt auf Sozialhilfe-Beiträge seiner Wohngemeinde Uerkheim angewiesen war – diese aber nur widerwillig angenommen hatte. Zwischenzeitlich bezahlte er Beiträge zurück und versuchte stets, selber über die Runden zu kommen.

Zu seinen finanziellen Verhältnissen hatte er in seinem letzten Interview, das der «Sonntagsblick» posthum publizierte, gesagt: «Ich bin nicht reich. Ich besitze nur eine Firma, aber mit Reichtum hat das nichts zu tun.»

Nock hatte in den letzten Jahren Aufträge und Sponsoren verloren. International bekannt geworden war er durch seine Hochseil-Weltrekorde und Fernsehauftritte. Zudem trat er auf Stadtfesten oder Firmenjubiläen auf.

Auslöser für die finanziellen Schwierigkeiten waren Vorwürfe, dass er seine Ex-Frau in den Jahren 2008 und 2013 gewürgt und geschlagen haben soll. 2020 sprach ihn das Aargauer Obergericht vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung frei, nachdem das Bezirksgericht Zofingen ihn noch ein Jahr zuvor verurteilt hatte. «Der Freispruch war keine Hilfe für ihn, sondern hat ihm die Existenzgrundlage genommen», sagt TochterKimberly Nock an der Gedenkfeier.

In der Amtsblatt-Publikation finden sich zwei Standarthinweise: Personen, die allfällige Vermögensgegenstände von Nock verwahren, werden dazu aufgefordert, diese unverzüglich dem Konkursamt zu übergeben. Allfällige Schulden an Nock soll man nicht mehr ihm überweisen, weil man dann riskiere, sie zweimal zahlen zu müssen. (pz)