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Helme und Schutzwesten: Spenden aus der Schweiz wegen Sanktionen nicht möglich

Schutzmaterial wie Helme und Westen werden in der Ukraine dringend benötigt. Über Hilfsaktionen beschaffte Güter aus der Schweiz dürfen allerdings nicht geliefert werden, weil sie unter die Sanktionen fallen. 

Der Bund hat am Dienstag bekannt gegeben, 25 Tonnen Hilfsgüter für die ukrainische Bevölkerung nach Polen zu schicken. Die Lieferung enthält unter anderem Medikamente, Zelte, Schlafsäcke und Wasserkanister. Auch zahlreiche private Initiativen sammeln Hilfsgüter für die Ukraine, wollen sich aber nicht nur auf Decken oder Nahrungsmittel beschränken. «Wir brauchen Helme und schusssichere Westen für die neuen paramilitärischen Einheiten, die die Städte schützen», sagt Tetyana Polt vom ukrainischen Verein Schweiz, Ortsgruppe Basel am Mittwoch gegenüber Radio SRF.

Exporte solcher Schutzgüter sind aus der Schweiz derzeit allerdings nicht möglich, bestätigt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage von CH Media. Denn Schutzwesten, Helme oder auch Nachtsichtgeräte sind sogenannte «Dual-Use»-Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Diese unterliegen den am Montag beschlossenen Sanktionen. «Nach den jetzigen Bestimmungen im Rahmen der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine können solche Güter weder in die Ukraine noch nach Russland geliefert werden», so das Seco.

Gruppierungen wie der ukrainische Verein Schweiz müssen nun andere Wege suchen, um Schutzgüter zu besorgen. Eine Option ist laut Tetyana Polt, Schutzwesten und Helme im Ausland zu beschaffen und diese von dort aus in die Ukraine zu liefern. (agl)