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Wer den Schutzstatus S hat, soll in der Schweiz einfacher arbeiten können

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats und der Bundesrat wollen, das Geflüchtete mit Schutzstatus nicht mehr eine Bewilligung einholen müssen, bevor sie einen Job antreten oder wechseln.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die in der Schweiz den Schutzstatus S haben, müssen derzeit vor jedem neuen Job eine Bewilligung bei den Behörden einholen. Das soll sich ändern. Der Bundesrat ist mit einer Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats einverstanden, die verlangt, dass die Bewilligungspflicht in eine Meldepflicht umgewandelt wird. Die Landesregierung hat am Donnerstag ihre entsprechende Antwort auf den Vorstoss aus der grossen Kammer veröffentlicht.

Mit der Streichung der Meldepflicht soll der Schutzstatus S in diesem Bereich gleichgestellt werden mit einer vorläufigen Aufnahme. Ganz unbestritten ist das Geschäft allerdings nicht. Die SVP wehrte sich bereits in der Kommission gegen die Erleichterung. Ziel der Motion ist es, die Hürden für eine Arbeitstätigkeit der betroffenen Personen abzubauen und eine vermehrte Integration der Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Das wird noch lange dauern

Was aber auch Tatsache ist: Für all die Ukrainerinnen und Ukrainer kommt die Gesetzesänderung im Idealfall zu spät. Bis die Motion durch die Räte ist, eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet und diese wiederum in Kraft treten kann, vergehen noch viele Monate. Die Hoffnung zumindest bleibt, dass dann der Krieg in der Ukraine bereits vorbei sein wird.

Der Schutzstatus S wurde in der Schweiz erstmals im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt aktiviert. Dabei entfällt ein eigentliches Asylverfahren. So können Geflüchtete rasch und unbürokratisch in der Schweiz Schutz finden. Der Schutzstatus S ist stets «rückkehrorientiert», also nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz ausgelegt. (mg)