
Opfer von häuslicher Gewalt? Serbe aus dem Aargau kämpft vor Bundesgericht gegen Wegweisung
Wer heiratet, hofft auf eine lange und glückliche Beziehung. Einem 41-jährigen Serben war das nicht vergönnt. Das Ende der Liebe hat für ihn aber eine weitere Folge. Das zeigt ein kürzlich publiziertes Urteil des Bundesgerichts.
Im Juni 2021 heiratete der Mann. Seine Ehefrau lebte dank einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz. Im Januar 2022 reiste der Serbe im Rahmen des Familiennachzugs zu ihr. Vier Tage später erhielt er von den Schweizer Behörden die Aufenthaltsbewilligung. Im Januar wurde sie ihm letztmals verlängert.
Ehefrau schwärzt ihn an
Das Eheglück hielt allerdings keine zwei Jahre. Seit April 2023 lebt der Serbe getrennt von seiner Frau. Vier Tage nach der Trennung kam es für ihn noch dicker: Die Ehefrau beschuldigte ihn in einer Aussage auf dem Polizeiposten, er habe sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Fünf Monate später stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm das Strafverfahren allerdings ein.
Wegen der Trennung verschlechterten sich die Karten des Serben für ein Weiterleben in der Schweiz enorm. Das Aargauer Amt für Migration und Integration widerrief seine Aufenthaltsgenehmigung und wies ihn weg. Das Verwaltungsgericht wies seine Beschwerde ab. Nichtsdestotrotz versuchte er sein Glück vor dem Bundesgericht.
Er kritisierte, dass das Verwaltungsgericht die Akten des Strafverfahrens nicht berücksichtigt habe. Diese seien relevant. Denn sie zeigten, dass er ein Opfer von häuslicher Gewalt sei. Konkreter wurde er selbst nicht. Nur, dass er mit seiner Ehefrau in eine eigene Wohnung gezogen sei, als das Zusammenleben mit den Schwiegereltern unerträglich geworden sei. Vor Verwaltungsgericht hatte er sich selbst als schweren persönlichen Härtefall bezeichnet.
Falschbeschuldigung nicht erwiesen
Das Verwaltungsgericht hatte zwar festgehalten, dass das Strafverfahren für den Serben «äussert unangenehm» gewesen sein müsse. Dass die Ehefrau ihren Mann falsch beschuldigt habe, bestätigte es jedoch nicht. Und das Bundesgericht weist die Kritik des 41-Jährigen zurück: Das Verwaltungsgericht habe den Ehekonflikt berücksichtigt. Aber es sei nicht nachgewiesen, dass die Ehefrau während des Zusammenlebens Gewalt oder psychischen Druck auf ihren Ex-Partner ausgeübt habe.
Die Akten des Strafverfahrens beizuziehen, würde keine weiteren Erkenntnisse bringen, auch nicht die Dominanz des angeblich patriarchalischen Schwiegervaters belegen. Als Härtefall bezeichnet auch das Bundesgericht den Serben nicht. Die Rückkehr in seine Heimat sei zumutbar. Das Bundesgericht verweist auf seine kurze Aufenthaltsdauer und weist die Beschwerde ab.
Urteil:2C_587/2024