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Polizist wegen fragwürdiger Instagram-Posts entlassen – im Arbeitszeugnis dürfen diese aber nicht erwähnt werden

Ein Regionalpolizist, der auf seinem privaten Instagram-Account in Rambo-Manier auftrat, ist nach Ende der Probezeit entlassen worden. Das ist laut Verwaltungsgericht zulässig. Mit einer Beschwerde vor Verwaltungsgericht erreichte der Mann, dass der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis nicht genannt werden darf.
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