
Vakanz kann intern nicht aufgefangen werden: Das Bezirksgericht Zofingen braucht eine ausserordentliche Präsidentin
Am 21. Oktober steht im Grossen Rat die Wahl einer ausserordentlichen Gerichtspräsidentin für das Bezirksgericht Zofingen an. Ilona Kessler aus Aarau wird voraussichtlich in stiller Wahl gewählt. Die Wahl wäre auf maximal zwölf Monate befristet.
Im November kandidiert Kessler dann ebenfalls für das ordentliche Gerichtspräsidium. Also während ihre Amtszeit als ausserordentliche Präsidentin noch läuft. Sollte Kessler vom Grossen Rat als ausserordentliche Gerichtspräsidentin und anschliessend vom Volk im November als ordentliche Gerichtspräsidentin gewählt werden, würde ihre temporäre Funktion mit dem Antritt ihrer Stelle als ordentliche Präsidentin enden. Bei einer Nichtwahl Kesslers würde ihre Tätigkeit als ausserordentliche Präsidentin enden, sobald die neue ordentliche Präsidentin oder der neue ordentliche Präsident das Amt antritt.
Längere Vakanz soll vermieden werden
Die Wahl ist nötig, weil Andreas Zürcher – aktuell Gerichtspräsident am Bezirksgericht Zofingen – am 26. August durch den Grossen Rat als Oberrichter gewählt wurde. Er soll die Nachfolge von Oberrichterin Brigitte Peterhans antreten. «Würde Andreas Zürcher sein neues Amt am Obergericht antreten, bevor seine Nachfolge am Bezirksgericht Zofingen durch das Volk gewählt wurde, entstünde dort – je nach Verlauf der Wahlen und je nach Kündigungsfrist, die ein neu gewählter Gerichtspräsident oder eine neu gewählte Gerichtspräsidentin zu beachten hätte –, eine längere Vakanz», teilt die Medienstelle der Gerichte des Kantons Aargau auf Anfrage mit.
Diese Vakanz könne das Bezirksgericht Zofingen durch interne Massnahmen nicht auffangen. In einem solchen Fall kann der Grosse Rat auf Antrag der Justizleitung eine ausserordentliche Gerichtspräsidentin oder einen ausserordentlichen Gerichtspräsidenten wählen. «Die Justizleitung hat eine solche Wahl beim Grossen Rat beantragt», heisst es von der Medienstelle weiter.

Bild: zvg