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Kürzung bei Langzeitbezügern? «Stimmvolk bekommt die Möglichkeit, Sozialschmarotzer zu stoppen»

Sozialhilfebezügern, die seit mehr als zwei Jahren Geld beziehen, soll der Beitrag um mindestens fünf Prozent gekürzt werden. Das Komitee aus JSVP, SVP, FDP und Jungfreisinn hat für die Initiative «Arbeit muss sich lohnen» die benötigten 3000 Unterschriften beisammen.

«Es geht uns nicht nur darum, Kosten zu sparen. Wir wollen einen Anreiz schaffen, dass die Menschen nicht mehr so lange Sozialhilfe beziehen müssen», sagt Samuel Hasler. Der Buchser Einwohnerrat ist Präsident des Initiativkomitees für die zustande gekommene Volksinitiative mit dem Namen «Arbeit muss sich lohnen – Schluss mit Langzeitbezügern».

Auf den Tag genau ein Jahr nach dem Startschuss war es am Mittwoch so weit: Hasler hat der Staatskanzlei 3323 Unterschriften für die kantonale Initiative übergeben. In einer Mitteilung lässt sich Ramon Hug, Präsident der Jungen SVP Aargau und Vizepräsident im Initiativkomitee, wie folgt zitieren: «Es freut mich ausserordentlich, dass das Stimmvolk die Möglichkeit bekommt, Sozialschmarotzer zu stoppen.»

Das Unterschriftensammeln sei eine «harte Büez» gewesen: «Wir waren überall, auf den Strassen, bei Familien, Freunden, an Veranstaltungen», sagt Hasler. Doch die grösste Büez, der Abstimmungskampf, dürfte ihm und den Initianten, bestehend aus Junger SVP, SVP, FDP und Jungfreisinn, erst noch bevorstehen. Voraussichtlich 2025 sollte die Initiative zur Abstimmung vors Volk kommen.

Das fordert die Initiative

Doch worum geht es genau? Die Initiative zielt darauf, die Kosten für die Sozialhilfe spürbar zu senken. Dazu soll der Grundbedarf von Langzeitbezügern um mindestens fünf Prozent gesenkt werden. Das sind gemäss Initiativtext Personen, die seit über zwei Jahren ununterbrochen Sozialhilfe erhalten. «Die Quote der Langzeitbezüger steigt seit Jahren. Es gibt Leute, die das praktisch als bedingungsloses Grundeinkommen betrachten», so Hasler.

Samuel Hasler, Präsident des Initiativkomitees, übergibt die Unterschriften an Maya Ackermann, stellvertretende Generalsekretärin der Staatskanzlei Aargau.
Bild: Dlovan Shaheri

Der SVP-Politiker führt aus: «Dieses Geld muss eine Hilfe für vorübergehende Notsituationen sein und kein Dauerzustand. Eine drohende Reduktion des Beitrags ist ein zusätzlicher Anreiz, wieder einen Erwerb zu finden.» Er betont, dass es dabei explizit nicht darum gehe, Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind oder denen «das Leben einen Streich gespielt hat», etwas wegzunehmen.Der Initiativtext sieht daher zahlreiche Ausnahmen vor: etwa Menschen mit einer attestierten Arbeitsunfähigkeit, Eltern von Kindern unter vier Monaten, Personen in Ausbildung oder Minderjährige, um nur einige zu nennen.

Für die Auszahlung der Sozialhilfe sind in erster Linie die Gemeinden zuständig. 2022 betrugen die Gesamtausgaben im Aargau dafür rund 87 Millionen Franken. Wie viel davon mit einer Reduktion von fünf Prozent bei den Langzeitbezügern eingespart werden kann, lässt sich kaum abschätzen. Zahlen dazu kann Samuel Hasler keine nennen, ausser: «Es wird sich sicher um einen Millionenbetrag handeln. Aber es geht ja nicht darum, die fünf Prozent zu sparen, sondern dass die Langzeitbezüger durch diesen Anreiz eine Stelle finden und so gar keine Sozialhilfe mehr beziehen müssen.» Erst dies würde einen Grossteil der erhofften Kosteneinsparungen ausmachen.

Gibt es wirklich mehr Langzeitbezüger?

Die Frage, ob es im Kanton tatsächlich immer mehr Langzeitbezüger gibt, ist ebenfalls nicht ganz einfach zu beantworten. In der Antwort auf einen Vorstoss von Grossrätin Nicole Heggli-Boder (SVP) Anfang Jahr schreibt der Regierungsrat: «Der steigende Anteil von Langzeitbezügern ist teilweise auch der tieferen Anzahl der Neueintritte in die Sozialhilfe geschuldet.»

Die Sozialhilfequote im Kanton sinkt nämlich seit Jahren.Bezogen 2017 noch 2,3 Prozent aller Aargauerinnen und Aargauer Sozialhilfe, waren es 2022 noch 1,8 Prozent. Die Anzahl laufender Dossiers mit Langzeitbezug blieb in diesem Zeitraum aber praktisch unverändert (2017: 2698 Dossiers mit Langzeitbezug, 2022: 2657 Dossiers).

Da es aber immer weniger Neueintritte gegeben hat, ist der Anteil der Langzeitdossiers gestiegen, von 32,5 Prozent 2017 auf 38,9 Prozent im 2022. Jedoch gilt es zu beachten, dass der Kanton erst ab einer Bezugsdauer von drei Jahren von Langzeitbeziehenden spricht.