Sie sind hier: Home > Politik > Von A wie Abtwil bis Z wie Zuzgen: Diese Gemeinden treffen die Änderungen im Finanzausgleich hart

Von A wie Abtwil bis Z wie Zuzgen: Diese Gemeinden treffen die Änderungen im Finanzausgleich hart

Der neue Finanzausgleich zwischen den Gemeinden ist seit 2018 in Kraft. Beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich besteht Optimierungsbedarf. Nun liegt die Botschaft für die Gesetzesänderung zuhanden des Grossen Rats vor.

Im nächsten Jahr erhalten 133 Aargauer Gemeinden Finanzausgleichsbeiträge im Umfang von rund 105,4 Millionen Franken. Per 2018 trat im Kanton der revidierte Finanzausgleich in Kraft. Grossmehrheitlich erfüllt er seinen Zweck, heisst es im ersten Wirkungsbericht von 2023. Tendenziell sind grössere reichere Gemeinden zufriedener als arme kleine.

Optimierungsbedarf zeigte sich beim Soziallastenausgleich und beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich. Der Ausgleich dazu, den Mehraufwand abzufedern, der bei einer Gemeinde aufgrund von Sonderlasten entsteht. Der Grosse Rat beauftragte den Regierungsrat deshalb, entsprechende Anpassungen zu prüfen. Nach erfolgter Anhörung liegt die Botschaft zu den Gesetzesänderungen für die erste Beratung vor.

Ausreisser nach oben will der Kanton vermeiden

Der Soziallastenausgleich soll abgeschwächt werden, indem der Grundbetrag für die Ermittlung der Ausgleichszahlungen reduziert wird. Das schreibt der Regierungsrat in einem Bulletin. Weiter ist vorgesehen, dass die Berechnung des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs künftig auf dem Indikator Strassenlänge pro Kopf beruht. Dieser hängt laut der Regierung besser mit den Kostendifferenzen zwischen den Gemeinden zusammen, der Empfängerkreis wird grösser. «Ausreisser» nach oben würden vermieden. Die maximale Mehrbelastung einer einzelnen Gemeinde liegt somit tiefer.

Die vorgeschlagenen Änderungen fanden in der Anhörung mehrheitlich Zustimmung. Für breite Kritik sorgte jedoch die Ausgestaltung des Indikators Strassenlänge pro Kopf. Aufgrund dieses Einwands hat der Regierungsrat eine Anpassung gegenüber der Anhörungsvorlage vorgenommen. Dadurch reduzierten sich Abgrenzungsschwierigkeiten, was die Verlässlichkeit und Qualität der Daten verbesserte, heisst es in der Botschaft. Nicht berücksichtigt wurde hingegen die Forderung aus der Anhörung, dass nur Strassen einbezogen werden dürften, deren Unterhalt von den Gemeinden finanziert wird.

Entlastung im Wert von über 20 Steuerfussprozenten

Der Regierungsrat schreibt: «Für die Mehrheit der Gemeinden ändert sich durch die Anpassung beim Finanzausgleich wenig.» Es gebe jedoch Gemeinden, die stärker betroffen seien. Um diesen die Anpassung zu erleichtern, sollen die neuen Regelungen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden.

Gegenüber dem Status quo dürften künftig 38 Gemeinden Entlastungen im Wert von mehr als zwei Steuerfussprozenten erfahren. Das zeigen Modellrechnungen auf der Basis des Steuerertrags 2023. Bei zehn dieser Gemeinden beträgt die Entlastung mehr als fünf Steuerfussprozente. Dabei handelt es sich um:

  • Ammerswil (-6%),
  • Egliswil (-5,5%),
  • Kaisten (-6,5%),
  • Kirchleerau (-5,2%),
  • Leutwil (-6,1%),
  • Moosleerau (-5,2%),
  • Obermumpf (-5,6%),
  • Reitnau (-7,3%)
  • sowie Schinznach (-5,7%).

In der Zurzibieter 225-Seelen-Gemeinde Mellikon fällt die prozentuale Entlastung mit Abstand am höchsten aus:

  • Sie entspricht 20,8 Steuerfussprozent.

Stärkste Belastung für die Gemeinde Densbüren

Auf der anderen Seite werden mit der vorgeschlagenen Änderung 34 Gemeinden um mehr als den Wert von zwei Steuerfussprozenten stärker belastet. Darunter sind 13 um mehr als fünf Prozentpunkte. Dazu zählen:

  • Abtwil (6,2%),
  • Beinwil im Freiamt (6,8%),
  • Bözberg (5,2%),
  • Geltwil (5,7%),
  • Kallern (5,8%),
  • Schmiedrued (9,6%),
  • Schupfart (7,5%),
  • Thalheim (5,7%),
  • Wölflinswil (6,4%)
  • sowie Zuzgen (5,8%).

Am härtesten trifft es die drei Gemeinden, wo die Belastung mehr als zehn Steuerfussprozent entspricht:

  • Densbüren (12,6%),
  • Oberhof (10,1%) und
  • Schlossrued (10,2%).
Am Fuss der Staffelegg: Die Gemeinde Densbüren zählt 775 Einwohnerinnen und Einwohner.
Bild: Michael Küng

Möglich ist, dass infolge der geplanten Änderungen einige Gemeinden neu oder stärker auf Ergänzungsbeiträge angewiesen sein werden als bisher. Solche Beiträge werden vom Kanton aus den für den Finanzausgleich zweckgebundenen Steuerzuschläge finanziert. «Im Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 ist bereits ein Anstieg des Mittelbedarfs von heute 0,4 auf 2,0 Millionen Franken am Ende der Periode eingeplant, womit der mögliche Mittelbedarf für weitere Ergänzungsbeiträge voraussichtlich abgedeckt ist», schreibt der Regierungsrat.

Die erste Beratung der Botschaft im Grossen Rat soll bis Ende Jahr stattfinden und die zweite bis Mitte 2026. Inkrafttreten könnte die Gesetzesänderung per 1. Januar 2027. Bis zur zweiten Beratung muss klar sein, ob es sinnvoll ist, den zweiten Wirkungsbericht gemäss Vorgabe im Jahr 2027 zu erstellen, oder ob die Frist verlängert werden soll.