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Polizei stellt fünf Samuraischwerter sicher – Fall zeigt: Im Aargau sind seit dem Ukrainekrieg über 10’000 Waffen dazugekommen

Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt die Polizei fünf Samuraischwerter und weitere Waffen. Der Besitzer wehrt sich – erfolglos. Denn der Regierungsrat hat seine Beschwerde abgelehnt.

Am 25. März 2020 verlor Q. A. seine Waffen. Die Polizei stand mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor seiner Tür. Die Polizisten durchstöberten die Wohnung und wurden fündig: Fünf Samuraischwerter, einen Dolch und einen Karabiner mit Munition wurden sichergestellt.

Anlass für die Hausdurchsuchung: Ein Streit zwischen A. und seiner Freundin, der zwei Tage zuvor eskaliert war. A. bedrohte seine Partnerin mit dem Tod, ein Messer wurde gezückt, sie verletzte sich am Handrücken. Die Regionalpolizei verhaftete A., sicherte die Waffe, ein sogenanntes Bowie-Messer, die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren. Die sichergestellten Waffen wurden der Fachstelle Siwas der Kantonspolizei Aargau übergeben.

Im November 2021 entschied die Siwas, alle Waffen zu beschlagnahmen und sprach A. die Waffenfähigkeit ab. Im Februar 2022 reichte A. Beschwerde gegen die Beschlagnahmung beim Regierungsrat ein. Im Oktober 2022 trifft die Aargauer Exekutive ihren Entscheid, der nun publiziert wurde.

2,3 Millionen Feuerwaffen in Schweizer Haushalten

Die Schweiz ist ein Volk der Waffenfreunde. Ein Studie der Genfer Waffenforschungsstelle Small Arms Survey von 2018 geht von rund 2,3 Millionen Pistolen, Revolvern oder Sturmgewehren in Schweizer Haushalten aus. Das sind 27,6 Feuerwaffen pro 100 Personen. Innerhalb Europas ist die Waffendichte nur in den Balkanländern Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina und den nordischen Ländern Finnland und Norwegen höher. Im Kanton Aargau waren 2022 gemäss Medienstelle der Kantonspolizei Aargau knapp 106’000 Waffen registriert.

Ende 2021 waren es noch deren 94’829. Denn der Ausbruch des Ukrainekrieges im Winter 2022 führte zu einem Waffenboom. «Was wir feststellen ist, dass es sehr viele Leute sind, die noch keine Waffe besitzen beziehungsweise eingetragen haben», sagte die Kapo-Mediensprecherin Corina Winkler im Frühling 2022 gegenüber argoviatoday.ch. Der Trend habe etwas nachgelassen, heisst es heute von der Medienstelle der Kantonspolizei. 95 Prozent aller Gesuche nach Waffen werden derzeit genehmigt.

Samuraischwerter gelten nicht als Waffen

Wichtig zu wissen ist: Samuraischwerter oder Bowie-Messer sind gemäss dem Schweizer Waffengesetz keine Waffe. Als solche gelten alle Feuerwaffen, gewisse Messerarten, gewisse Abwehrsprays. Kaufen darf eine Waffe, wer 18 Jahre alt ist, keine Einträge im Strafregister wegen gewalttätiger Handlungen oder Verbrechen hat und nicht Staatsangehöriger eines Landes ist, das auf einer Schwarzen Liste ist. Diese beinhaltet die meisten Balkanländer sowie Sri Lanka und die Türkei.

Der Rekurs von A. richtet sich somit auch nicht gegen seine Waffenfähigkeit, die ihm die Siwas abgesprochen hat. A. und sein Anwalt wehren sich aber gegen die Beschlagnahmung der Waffen. Diese seien Sammlerstücke, weder die Samuraischwerter noch das Bowiemesser würden eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, so ihre Argumentation. Das Waffengesetz biete keine Grundlage für die Beschlagnahmung von Sammlerstücken, die Schwerter und das Messer müssen umgehend herausgegeben werden.

Falsch, meint hingegen die Siwas. Die Schwerter und das Messer seien zwar nicht als Waffen einzustufen, könnten aber fraglos dazu eingesetzt werden, Menschen zu bedrohen und zu verletzen.

Ein Raubüberfall wegen eines halben Kilogramms Kokain

Wenn die Siwas Waffen beschlagnahmt, so fliesst nicht nur der aktuelle Anlass in den Entscheid ein, auch der Hintergrund einer Person wird überprüft. Dabei stützt sich die Fachstelle auf Daten der Polizei und Armee, Angaben in den Anträgen und persönliche Gespräche mit den Betroffenen, wie die Kantonspolizei auf Anfrage mitteilt.

Ein Streit um Kokain führte zu einem Raubüberfall.
Symbolbild: Raphael Rohner

Bei einer solchen Überprüfung stiess die Siwas auf einen Vorfall von 2018. Samuraischwert-Besitzer A. wurde in seiner Wohnung überfallen – wegen eines Drogengeschäfts. Der Tatverdächtige gab zu Protokoll, er habe ein halbes Kilogramm Kokain bei A. bestellt und bezahlt, jedoch nie erhalten. A. hingegen bestritt, Geschäfte mit Drogen zu machen, räumte aber ein, gelegentlich Cannabis zu konsumieren. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Verfahren gegen A. wegen Begünstigung und Irreführung der Rechtspflege.

Die Siwas kam darauf zu folgendem Schluss: «Der regelmässige Konsum von Alkohol und Cannabis, die häusliche Gewalt, die Drohungen gegenüber Drittpersonen, die Aberkennung der Waffenbesitzfähigkeit des Beschwerdeführers bieten zusammen gewichtige Gründe zur Annahme, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit besteht.»

Diesem Entscheid folgt nun auch der Regierungsrat. Er weist die Beschwerde von A. vollumfänglich ab. Der Kanton übernimmt aber aufgrund der finanziellen Verhältnissen die Anwaltskosten von 1200 Franken.