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69-Jähriger mit Messer getötet: Täter hat aus Notwehr gehandelt

Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt, in dem ein 64-jähriger Mann unter dem dringenden Tatverdacht stand, einen 69-Jährigen getötet zu haben.

Ende November rückte die Kantonspolizei zu einem Einsatz im Wettinger Lindenhofquartier aus. In einer Mehrfamilienhaus-Wohnung fand die Polizei dann einen toten und einen schwer verletzten Mann vor.

Beim verstorbenen Mann handelt es sich um einen 69-jährigen Chinesen, der in der Region wohnhaft war. Der schwer verletzte 63-jährige Vietnamese, der in Wettingen wohnte, wurde umgehend ins Spital überführt. Polizei ging von einem Tötungsdelikt aus.

Nun teilt die Staatsanwaltschaft mit: Das Verfahren gegen den mittlerweile 64-jährigen Vietnamesen wird eingestellt. Der Mann hatte aus Notwehr gehandelt – und sich daher nicht strafbar gemacht.

Zur Verhaftung ausgeschrieben und in psychiatrischer Behandlung

Der verstorbene Chinese war den Strafverfolgungsbehörden nicht unbekannt, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter. Er habe in der Vergangenheit mittelschwere Delikte begangen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei er sogar zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen.

Zudem stellte ein psychiatrisches Gutachten bei ihm eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie fest, weswegen er sich in psychiatrischer Behandlung befand. Kurz vor der Tat suchte er eine vorübergehende Unterkunft – und fand diese eben bei seinem Bekannten in Wettingen, dem Vietnamesen.

Die beiden Beteiligten hatten sich aber seit gut fünf Jahren nicht gesehen. Entsprechend wusste der Wettinger weder über das Ausmass der psychischen Probleme seines Besuchers noch über dessen Probleme mit den Behörden Bescheid.

Messerangriff beim Zähneputzen

Als der Vietnamese am Tatmorgen dabei war, sich die Zähne zu putzen, wurde er unvermittelt durch den Chinesen mit einem Messer angegriffen. Er erlitt dabei Stich- und Schnittverletzungen im Torsobereich. Der Vietnamese griff daraufhin mit blossen Händen in die Klinge, um den Angriff abzuwehren. Obwohl er verwundet war, gelang es ihm das Messer zu drehen und den Angreifer im Bauchbereich zu treffen.

Die Aussagen des Beschuldigten deckten sich mit der Auswertung der forensischen Beweise. So kam die Staatsanwaltschaft Baden zum Schluss, dass sich der beschuldigte Mann in angemessener Weise gewehrt habe und darüber hinaus keine Anwendung von Gewalt ausgeübt hatte. Unmittelbar nach dem Angriff verständigte der Vietnamese selbst die Polizei, verhielt sich kooperativ und versuchte weder Spuren zu verwischen noch zu flüchten. Entsprechend teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass die Untersuchungsergebnisse den 64-Jährigen gänzlich entlasten. (phh)