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Wie Luzerner Gebäude künftig mehr Strom produzieren 

Der Luzerner Regierungsrat legt eine Gesetzesvorlage vor,  die Bauherren zur Errichtung von Solardächern verpflichtet – sie können sich aber auch mit einer Abgabe davon freikaufen.

Im Kanton Luzern sollen mehr Gebäude zu Solarkraftwerken werden. Der Regierungsrat legt nunr eine Gesetzesrevision vor, welche bei Dachsanierungen den Bau einer Photovoltaikanlage vorsieht. Die Vorgaben für Neubauten sollen verschärft werden.

Der Regierungsrat beruft sich bei der Schaffung der Vorschriften auf den kantonalen Klima- und Energiebericht sowie auf Aufträge des Parlaments. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Mai den Gesetzesentwurf beraten.

Ziel der Änderungen des Energiegesetzes sei es, das Potential der Gebäude zur Solarstromproduktion besser zu nutzen, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Die Dächer im Kanton könnten mehr als das doppelte des Stroms, den alle Haushalte verbrauchten, herstellen. Dazu müsse aber die Stromproduktion auf den Hausdächern mehr als verzehnfacht werden.

Der Regierungsrat will deswegen die Schrauben bei Neubauten anziehen. Heute müssen diese nur einen Teil der selbst benötigten Elektrizität herstellen. Neu soll das Stromerzeugungspotential des Dachs angemessen ausgenutzt werden.

Auf andere Dächer ausweichen, um Strom zu erzeugen

Zur Stromproduktion ausgerüstet werden müssen neu auch bestehende Bauten, wenn ihr Dach saniert wird. Eine Dachsanierung liegt dann vor, wenn bei einem Schrägdach die Ziegel und bei einem Flachdach die Abdichtung ersetzt wird.

Photovoltaikanlagen müssen nicht zwingend auf dem Hausdach platziert werden. Sie sollen auch auf einem anderen Dach innerhalb einer Häusergruppe errichtet werden dürfen. Als Beispiele nennt der Regierungsrat einen Stall bei einem Bauernhaus.

Hauseigentümer, die keine Solaranlage installieren wollen, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Ausnahmen oder Erleichterungen sollen möglich sein, wenn ein Dach nach einem Unwetter oder Feuer saniert werden muss oder bei Häusern unter Denkmalschutz.

Mit der Gesetzesrevision will der Regierungsrat auch die Voraussetzung für ein Reserve-Gaskraftwerk schaffen. Es sei aber unklar, ob der Bund ein solches Kraftwerk im Kanton Luzern realisieren wolle, teilte der Regierungsrat mit. Es gehe darum, dem Bund im Sinne der Versorgungssicherheit Hand zu bieten. Im Idealfall komme ein solches Kraftwerk nie zum Einsatz. (sda)