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In ein besseres und umweltverträglicheres Licht rücken: Kanton will eine weitere Schlossbeleuchtung erneuern

Nach dem Schloss Lenzburg und dem Kloster Wettingen sind nun die Schlösser Liebegg und Wildegg an der Reihe. Ein Projektionsverfahren soll in Wildegg ermöglichen, dass nur beleuchtet wird, was auch soll.

So ein Schloss hat es nicht einfach. Wahrzeichen für eine Gemeinde oder gleich eine ganze Region soll es sein, dem Betrachter Freude bereiten. Und das zu jeder Zeit, also auch in der Nacht. Dann, wenn Wildtiere wie Fledermäuse, Vögel, Insekten und Co. sich eigentlich möglichst viel Dunkelheit wünschen, dann, wenn zu viel Licht die Natur stört. Oder wie es der Kanton auf Anfrage ausdrückt: «Die widersprüchlichen Erwartungen und Anforderungen liegen im Kontext Kultur (visible Baudenkmäler) versus Natur- und Umweltschutz».

Beiden Bedürfnissen Rechnung tragen sollen neue Beleuchtungen. Bereits umgesetzt hat der Kanton neue Lichtkonzepte beim Kloster Wettingen und auf Schloss Lenzburg. Ein entsprechendes Baugesuch für Schloss Liebegg in Gränichen liegt auf – und nun auch eines für neue Leuchten auf Schloss Wildegg.

Schon 2016/17 wurde die Beleuchtung von Schloss Liebegg in Gränichen ersetzt. Sie war damit die einzige, die dem kantonalen Umweltrecht gegen Lichtemissionen entsprach, wie die Antwort des Regierungsrats auf einem Vorstoss der GLP-Fraktion im Grossen Rat von 2018 enthüllte. Der Ersatz der Beleuchtungen für Lenzburg und Wildegg sei budgetiert, hiess es damals. Bei anderen Objekten werde die gesetzeskonforme Beleuchtung «unter Berücksichtigung der Lebenszyklus- sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtung budgetiert und unter Einbezug naturschutzfachlicher Aspekte umgesetzt».

Und warum wird statt einer nicht den Vorschriften entsprechenden Beleuchtung jene auf Schloss Liebegg ersetzt? Sie weise «keinerlei Massnahmen zur Verhinderung von Lichtabstrahlung in den Nachthimmel auf», heisst es im Baugesuch. (ewa)

Bilder vom Schloss aufs Schloss projizieren

«Die Fassadenbeleuchtung des Schlosses Wildegg geht auf das Ende ihrer Lebensdauer zu und wird deshalb ersetzt», heisst es beim Kanton auf Anfrage zum Projekt, das 200’000 Franken kosten soll. Und weiter: «Zudem ist die bestehende Anlage eine Flutlichtanlage, bei welcher die verwendeten Scheinwerfer einen Teil des Lichts ungenutzt in den Nachthimmel schicken».

Gemäss dem Baugesuch beziehungsweise dem Konzept, das «mosersidler.», eine auf Lichtplanung spezialisierte Firma, entwickelt hat, wird das Schloss heute von 20 Scheinwerfern beleuchtet. Zwei davon scheinen auf die nordöstliche Stützmauer, die durch den Schlosswald weitgehend verdeckt wird, wie es heisst. Diese beiden Beleuchtungsstandorte werden aufgehoben.

Neu werden also nur noch 18 Leuchten zum Einsatz kommen. Beziehungsweise: Projektoren. Der Kanton erklärt das «Lichtprojektionsverfahren» so: «Dabei erfolgt die Beleuchtung der Fassade mit Projektoren, die verzugskorrigierte Bildvorlagen des Gebäudes auf dessen Fassade projizieren.

Diese Bildvorlagen sind so gestaltet, dass alle Bereiche ausserhalb der Gebäudekanten schwarz sind und dadurch unerwünschte Lichtemissionen grösstmöglich verhindert werden.» So viel Licht wie nötig also und so wenig wie möglich. Reduziert, so heisst es weiter, werde insgesamt die Helligkeit. Und LED-Leuchten sorgen dafür, dass der Stromverbrauch um mehr als die Hälfte gesenkt wird.

Die «Blaue Stunde» ausnutzen können

Dem Baugesuch liegt auch ein Zeitplan bei. Nicht für die Umsetzung der neuen Beleuchtung aber für die Zeiten, zu denen sie brennen soll. Eine grosse Rolle in der Planung spielt gemäss dem Konzept die Dämmerung: «Aus lichtgestalterischer Sicht schlagen wir vor, die Fassadenbeleuchtung etwas vor der Strassenbeleuchtung anzuschalten, um die Wirkung der ‹Blauen Stunde› geniessen zu können», heisst es.

Projiziert werden soll künftig im Frühling und Herbst von Sonntag bis Donnerstag ab der Dämmerung bis um 22.30 Uhr, am Freitag und am Samstag bis 23.30 Uhr. Im Sommer an allen Tagen ab er Dämmerung bis um 23.30 Uhr, im winter dann von Sonntag bis Donnerstag ab der Dämmerung bis 21 Uhr und Freitag und Sonntag bis 22.30 Uhr.