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Bundesrat will gegen steigende Mieten vorgehen – richtig eilig hat er es aber nicht

Die steigenden Mieten werden für viele Haushalte zur Belastung. Nun will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um diese Entwicklung «etwas» zu dämpfen. Allerdings frühstens Ende 2024.

Die Mieten steigen immer weiter. Bereits übernächsten Freitag dürfte der Referenzzins erneut steigen und damit auch zahlreiche Mietzinse. Nun beschäftigt das Thema auch den Bundesrat. «Er beschloss, mit gezielten, kurzfristig umsetzbaren Massnahmen einen Beitrag zu leisten, um diese Entwicklung etwas zu dämpfen», schreibt das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung vom Mittwoch.

So richtig kurzfristig sind die Massnahmen aber nicht. Die Regierung hat am Mittwoch einzig beschlossen, dass sie einen Massnahmenkatalog ausarbeiten lassen will, der dann im kommenden Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Bis zur Umsetzung wird es sicherlich Ende 2024. Bis dahin könnte der Referenzzinssatz sogar noch einmal angehoben werden. Die Mietpreise dürften so innerhalb zweier Jahre um rund 15 Prozent steigen.

Satz für den Teuerungsausgleich sinkt

Dabei hat der Bundesrat recht konkrete Vorstellungen, was er gegen die steigenden Mieten tun will. Folgende Massnahmen schweben ihm vor:

Der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital soll von bisher 40 Prozent auf den Wert gemäss Mietzinsmodell (28 Prozent) reduziert werden.

Die pauschale Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerungen soll nicht mehr zulässig sein, sondern es muss das effektive Ausmass nachgewiesen werden.

Das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um den zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzt werden.

Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll um einen Hinweis ergänzt werden, dass bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können.

Mietzinsmodell soll generell überprüft werden

Auch das generelle Mietzinsmodell soll überprüft werden. Dabei soll abgeklärt werden, «ob es noch den heutigen Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht», wie es in der Mitteilung heisst. Das heute gültige Mietzinsmodell wurde «vor über 40 Jahren» entwickelt und bildet die Grundlage «für die Regeln der Mietzinsgestaltung und -anpassung.» Dabei geht es wohl unter anderem darum, ob der Referenzzinssatz noch das geeignete Instrument ist.

Erst diese Woche hatte der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) gefordert, dass der Bundesrat konsequenter durchgreift. Er wollte, dass die Überwälzung des Referenzzinssatzes «per sofort» auszusetzen ist. Dank dieser Massnahme, so der MV, könnten «Mieten und Inflation stabilisiert werden». Davon wollte der Bundesrat nun offensichtlich nichts wissen.

Entsprechend ungehalten reagiert man beim MV auf die Vorschläge aus der Bundesratssitzung. Diese seien «völlig untauglich und greifen zu spät». Und selbst wenn sie umgesetzt würden, hätten sie bestenfalls eine s«ehr marginale Wirkung», wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. «In Wahrheit lässt der Bundesrat die Mieterinnen und Mieter im Stich», so der Verband.