Sie sind hier: Home > Familie > Gute Nachrichten für Familien: Der Kanton will die Kinderzulagen erhöhen

Gute Nachrichten für Familien: Der Kanton will die Kinderzulagen erhöhen

Der Regierungsrat plant eine Änderung der Bestimmungen über Kinderzulagen. Geplant ist eine Erhöhung der Zulagen, die bisher beim gesetzlichen Minimum lagen.

Die Familienzulagen im Aargau sollen steigen. Der Regierungsrat spricht sich für eine Erhöhung von 10 Franken pro Monat und pro Kind aus. Er beantragt dem Grossen Rat, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen teilweise zu revidieren, heisst es am Freitag in einer Mitteilung der Staatskanzlei.

Familienzulagen sind ein Mittel der Regierung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen beim Unterhalt ihrer Familie zu unterstützen. Die gesetzliche Grundlage dazu ist im Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen verankert.

Dort werden auch Mindestansätze festgelegt: Diese betragen für Kinder bis zu ihrem vollendeten 16. Lebensalter 200 Franken pro Monat. Die Ausbildungszulagen für Jugendliche müssen mindestens 250 Franken pro Monat betragen. Während der Schweizer Durchschnitt bei knapp 240 Franken für Kinder unter 16 Jahren liegt, hat sich der Kanton Aargau bisher an die Mindestansätze gehalten. Das wurde in einem SP-Vorstoss aus dem Jahr 2021 bemängelt.

Breite Zustimmung für die Erhöhung

Nun soll es aber 10 Franken mehr geben. Das sei aus Sicht des Regierungsrats «sinnvoll, finanziell tragbar und ein Kompromiss zwischen dem Status quo und einer weitergehenden Erhöhung.» Letzteres wäre auch unter der Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine zu grosse Mehrbelastung für die Arbeitgebenden im Kanton. Die vorgeschlagene Erhöhung fand in der Vernehmlassung eine relativ breite Zustimmung. 68 Prozent der politischen Parteien, 92 der Gemeinden und 67 Prozent der Verbände waren mit dem Vorhaben einverstanden.

Nun geht das Geschäft an den Grossen Rat, der voraussichtlich im Juni 2024 und im ersten Quartal 2025 darüber beraten wird. Vorbehaltlich eines Referendums ist das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen auf den 1. Januar 2026 geplant.(phh)