
Schon als Baby vor dem Tablet, mit schlechtem Deutsch in den Kindergarten – so reagiert Regierungsrätin Bircher
Bildungsdirektorin Martina Bircher will den Deutschfrühförderbedarf bei allen Dreijährigen vor dem Eintritt in den Kindergarten eruieren. Damit machte die SVP-Regierungsrätin in ihrem vorhergehenden Amt als Sozialvorsteherin von Aarburg gute Erfahrungen.
Der Handlungsbedarf ist gross. «Wie die gesellschaftliche Entwicklung zeigt, haben wir heute Kinder, die schon ab Babyalter an Tablets gesetzt werden und beim Kindergarteneintritt unter sprachlichen Defiziten leiden», sagte Martina Bircher Ende April im grossen Interview mit der AZ.

Bild: Fabio Baranzini
Die obligatorische Sprachstanderhebung soll ins neue Volksschulgesetz einfliessen. Die Gemeinden sollen bereits ab dem Schuljahr 2026 alle Eltern von dreijährigen Kindern anschreiben müssen. Der Kanton stellt für die Erhebung einen Fragebogen zur Verfügung und übernimmt die Kosten für die Auswertung.
Grosser Rat will Verlängerung bis 2028
Zudem wurde das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) beauftragt, Pilotprojekte zur Deutschförderung vor dem Kindergarten durchzuführen. Diese wurden zwischen 2021 und 2024 in den Gemeinden Leuggern, Mellingen, Stein und Unterentfelden sowie im Gemeindeverband «Impuls Zusammenleben AargauSüd» umgesetzt und extern evaluiert. Weil die kantonsweite Einführung noch auf sich warten lässt, beschloss der Regierungsrat vorerst eine Übergangsfinanzierung für die Pilotgemeinden bis Ende 2025.
In der Budgetberatung Ende 2024 ging der Grosse Rat noch einen Schritt weiter und verlängerte die Übergangsfinanzierung für die Pilotgemeinden bis August 2028. Das Globalbudget 2026–2028 wird dafür entsprechend erhöht werden. Das Kantonsparlament entscheidet an seiner Sitzung vom 17. Juni über den Zusatzkredit in der Höhe von 1,36 Millionen Franken. Dies ermögliche den Pilotgemeinden, die aufgebauten Strukturen mindestens bis zur kantonsweiten Umsetzung der frühen Sprachförderung aufrechtzuerhalten.
Bis 2600 Franken pro Kind zahlt der Kanton
Der personelle Aufwand des BKS beschränke sich bei der Fortsetzung der Pilotprojekte auf die Auszahlung und Überprüfung der verwendeten kantonalen Finanzmittel, auf die Planung des politischen Prozesses sowie auf die Erarbeitung der entsprechenden Geschäfte. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft.
In den Pilotgemeinden übernimmt der Kanton für den Besuch einer Spielgruppe oder Kindertagesstätte die Betreuungskosten für zwei Halbtage à 2,5 Stunden, jedoch maximal 2600 Franken pro Kind für ein Schuljahr und bei Kindertagesstätten höchstens 50 Prozent der Betreuungskosten. Für die Berechnung der Förderkosten geht das BKS davon aus, dass bei ungefähr 80 Prozent der Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, ein Förderbedarf festgestellt wird.