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Aarburger Stadtrat erhöht massgebendes Einkommen für Betreuungsgutscheine

Seit der Einführung hat sich das Angebot der Betreuungsgutscheine zu einem etablierten und wichtigen Bestandteil der Finanzierung der familienergänzenden Betreuungsangebote vieler Erziehungsberechtigten der Stadt Aarburg entwickelt. Nun kommt es zu einer Änderung bezüglich Bezug der Gutscheine.

Am 05. Juni 2016 hat die aargauische Stimmbevölkerung das Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) angenommen. Das Kinderbetreuungsgesetz hat die Stadt Aarburg zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umgesetzt. Das Gesetz bezweckte die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern.

«Die Stadt Aarburg verpflichtete sich mit der Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes den Zugang zu einem bedarfsgerechten Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung sicherzustellen und übernahm die Verantwortung für die Festlegung und Aufsicht der Qualitätsstandards», heisst es in einer Mitteilung des Stadtrats. Das in der Stadt Aarburg eingeführte Subventionierungsmodell «Betreuungsgutscheine» beinhalte eine Kostenbeteiligung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten. «Der Stadtrat hat zum Zeitpunkt der Einführung der Betreuungsgutscheine für die Subventionierung der Betreuungsgutscheine die Variante bis zu einem massgebenden Einkommen von 80’000 Franken gewählt», heisst es weiter. «Diese Variante sollte einerseits den Mittelstand unterstützen und das Abgleiten in die Sozialhilfe verhindern und andererseits für die Stadt Aarburg finanzierbar bleiben.»

Nun bilanziert der Stadtrat: «Die Einführung der Betreuungsgutscheine zahlte sich grundsätzlich aus. Die Stadt Aarburg konnte ihre Ausgaben für die Kinderbetreuung finanzieren, die tatsächlichen Ausgaben fielen um einiges tiefer aus, als es ursprünglich eingeschätzt war.» In der Zwischenzeit gehöre das Angebot der Betreuungsgutscheine zu einem etablierten und wichtigen Bestandteil der Finanzierung der familienergänzenden Betreuungsangebote vieler Erziehungsberechtigten der Stadt Aarburg.

Im Verhältnis zu anderen Gemeinden im Kanton Aargau oder in den grenznahen Gemeinden anderer Kantone liege Aarburg, so der Stadtrat, mit dem massgebenden Einkommen von 80‘000 Franken aber eher tief. Wenige Gemeinden wie Strengelbach liegen beispielsweise bei einer Einkommensgrenze von 90‘000 Franken, weitere wie Brugg, Aarau und Rothrist bei 100‘000 Franken, Safenwil bei 110‘000 Franken, Zofingen, Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen bei 120‘000 Franken bis hin zu Gemeinden wie Olten mit einer Grenze bei 160‘000 Franken. «In Anbetracht dieser Entwicklung, der Finanzierbarkeit der bisherigen Ausgaben, der Wichtigkeit der finanziellen Unterstützung familienergänzender Betreuungsangebote und Förderung eines Images der Stadt Aarburg als eine familien- und kinderfreundliche Stadt wird eine Erhöhung des massgebenden Einkommens als erforderlich erachtet», findet die Aarburger Exekutive. Sie hat deshalb beschlossen, die Grenze des massgebenden Einkommens von bisher 80‘000 auf 90‘000 Franken per 1. August zu erhöhen. Die Verordnung wird auf diesen Zeitpunkt hin dementsprechend angepasst.

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