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Darüber stimmt der Kanton Aargau am 18. Juni ab

In knapp drei Monaten ist die Demokratie wieder besonders hoch im Kurs, denn es wird abgestimmt. Stimmberechtigte Aargauerinnen und Aargauer werden mindestens sechs Zettel ins Couvert packen können. Aber worüber stimmen sie ab? Die Übersicht.

Neben drei eidgenössischen Vorlagen werden den Stimmberechtigten im Aargau diese drei kantonalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet. Das sind die Themen:

Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023

Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023

Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» vom 15. Juni 2020

Worum geht es in den drei Vorlagen konkret? Wir liefern eine kurze Übersicht:

Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz)

Was andere Kantone schon länger haben, soll es auch im Aargau geben: Eine kantonale Ombudsstelle, an die sich die Bevölkerung wenden kann und die bei Problemen und Streitfällen im Umgang mit Behörden schlichtet. Im Grossen Rat war das Gesetz in zwei Sitzungen umstritten. Während sich mitte-links klar für eine Ombudsstelle aussprach, hielten die Vertreter von FDP und SVP dagegen, dass es eine solche in einer Demokratie gar nicht brauche.

Regierungsrat Dieter Egli sagte, der Regierungsrat sei überzeugt, dass das Ombuds­gesetz eine gute Sache sei. Das zeigten auch die Erfahrungen anderer Kantone. Der Grosse Rat stimmte zu, allerdings ergriff die FDP daraufhin das Behördenreferendum. Weil dieses zustande kam, hat nun das Aargauer Stimmvolk das letzte Wort: Es darf an der Urne darüber entscheiden, ob es im Aargau eine Ombudsstelle braucht, die die Anliegen der Bevölkerung entgegennimmt, Auskünfte erteilt, berät und vermittelt.

Verdichtung des Bahnangebots der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg mit Verpflichtungskredit

Es ist ein beachtlicher Erfolg, den die Fricktaler Grossrätinnen und Grossräte am 17. Januar erzielt haben: Der Grosse Rat hat nicht nur einem Ausbau der Busverbindungen, sondern auch dem Halbstundentakt auf der S1-Linie zwischen Stein und Laufenburg zugestimmt.

Allerdings hat auch hier das Volk das letzte Wort. Denn: Auch bei dieser Abstimmung im Grossen Rat ist das Behördenreferendum von einem FDP-Politiker ergriffen worden. Weil es zustande kam, kommt die Vorlage vor den Sommerferien vors Volk.

Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)»

Am 18. Juni stimmen die Aargauerinnen und Aargauer zu guter Letzt auch noch über die Klimaschutzinitiative ab. Das Volksbegehren verlangt, dass jährlich 3 Prozent der Gebäude im Aargau energetisch saniert werden.

Der Regierungsrat sagt, es brauche diese Initiative nicht. Sie sei zudem zu teuer und schlecht umsetzbar. Es gab an der Sitzung heftige Diskussionen. Unter anderem befand die zweite Klimapartei, die GLP, dass die Initiative «grottenschlecht formuliert» sei. Schliesslich ist der Grosse Rat der Empfehlung der Aargauer Regierung gefolgt. Eine Mehrheit hat beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Das sind die eidgenössischen Vorlagen

Und jetzt noch auf die nationale Ebene, wie sieht es da aus? Voraussichtlich kommen drei eidgenössische Vorlagen am 18. Juni vor das Schweizer Stimmvolk. So nüchtern lesen sie sich:

Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)

Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG)

Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)

Wieso aber «voraussichtlich»? Eine Abstimmung steht nämlich auf der Kippe, und zwar die dritte. Vor rund drei Wochen hatten die Gegner des Covid-Gesetzes um «Mass-voll!» und die Freunde der Verfassung erst 40’000 Unterschriften gegen die Verlängerung des Covid-Gesetzes beisammen. Die Referendumsfrist läuft noch bis 30. März.

Mit einem Zwischenspurt hat das Komitee bis am 16. März aber 63’000 Unterschriften zusammenbekommen und damit auch noch eine gewisse Reserve aufgebaut. 50’000 gültige Unterschriften sind nötig. Damit ist Abstimmung über das Covid-Gesetz am 18. Juni so gut wie gesichert.