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Krankenkassen-Prämien und Kostenbremse: Aargauer Regierungsrat lehnt Volksinitiativen ab

Der Aargauer Regierungsrat spricht sich gegen drei eidgenössische Volksinitiativen aus, über die das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni befindet. Zwei andere Vorlagen zum Energiegesetz und zum Klimaparagrafen heisst er dagegen gut. Die Übersicht. 

Am Abstimmungssonntag vom 9. Juni fallen gleich vier Entscheidungen: Das Stimmvolk der Schweiz befindet über vier Vorlagen. Das sind sie – und so steht der Aargauer Regierungsrat zu ihnen.

Prämien-Entlastungsinitiative

Die Prämien-Entlastungsinitiative der SP sieht vor, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz maximal 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien zahlen müssen. Bund und Kantone sollen deshalb mehr Prämienverbilligung bezahlen. Nötig ist eine Änderung der Bundesverfassung.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Er begründet das mit zwei Gründen. Erstens: Bund und Kantone unterstützen Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bereits mit Prämienverbilligungen. Im Kanton Aargau entscheidet der Grosse Rat alljährlich über die Höhe des Geldtopfes. «Bei Annahme der Initiative geht diese Kantonsautonomie verloren», schreibt der Regierungsrat.

Zweitens verweist der Regierungsrat auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesparlaments. Dieser tritt in Kraft, wenn die Initiative beim Schweizer Stimmvolk durchfällt und er nicht durch ein erfolgreiches Referendum zu Fall gebracht wird. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass die Kantone ihre Beiträge an die Prämienverbilligung automatisch erhöhen müssen, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen. Laut Bund würden die Prämien damit um mindestens 360 Millionen Franken verbilligt.

Kostenbremse-Initiative

Die Kostenbremse-Initiative sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) soll eine Kostenbremse eingeführt werden.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Er zieht es vor, dass die Steuerung der Kosten durch Gesetzesänderungen erfolgt. Das Krankenversicherungsgesetz enthalte bereits einige solche Elemente. Indem die Kostenbremse, wie vorgesehen, an das Wirtschafts- und Lohnwachstum gekoppelt würde, würde die Entwicklung der Kosten der OKP «einem rigiden Mechanismus unterworfen». Faktoren wie die Demografie und der technisch-medizinische Fortschritt, die sich auf die Kosten auswirken, würden nicht berücksichtigt.

Zudem fokussiere sich die Volksinitiative einseitig auf Bund und Kantone. «Alle Akteure im Gesundheitswesen stehen aber in der Pflicht, kostensenkende Massnahmen zu ergreifen», so der Regierungsrat.

Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Der Regierungsrat lehnt auch diese Initiative ab. Sie würde den Handlungsspielraum für Massnahmen zur Bekämpfung von Epidemien oder Pandemien sowie das Abwägen zwischen privaten und öffentlichen Interessen stark einschränken, begründet der Regierungsrat seine Haltung. Zudem sei «das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit bereits heute in der Bundesverfassung festgeschrieben».

Bei einem Impfobligatorium müssten Personen schon heute eine Einwilligung geben. «Eine Strafe bei Verweigerung ist nicht vorgesehen; andere Massnahmen, wie die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, sind aber möglich», so der Regierungsrat.

Änderung von Energie- und Stromversorgungsgesetz

Der Bundesrat will den Ausbau von einheimischen erneuerbaren Energien und die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Insbesondere im Winter. Dazu will er das Energie- und Stromversorgungsgesetz ändern. Der Aargauer Regierungsrat stimmt den Änderungen des Bundesgesetzes zu.

Das Energiegesetz enthält gemäss Vorlage neu verbindliche Zielwerte für die Jahre 2035 und 2050. Diese Zielwerte legen den Ausbau der Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energien ebenso fest wie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf. Das Gesetz sieht vor, die Förderinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion bis 2035 zu verlängern und marktnäher auszugestalten. Der Bundesrat schaffe mit dem Bundesgesetz einen gesetzlichen Rahmen, der Planungssicherheit gibt und Investitionsanreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien schafft. Der Aargau sei als Energiekanton in besonderem Masse von der Vorlage betroffen.

Klimaparagraf in Aargauer Verfassung

Der Regierungsrat wie auch der Grosse Rat empfehlen dem Stimmvolk, die Vorlage zum Klimagraphen anzunehmen. Der neue Klimaparagraf schaffe den verfassungsrechtlichen Rahmen, um die Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels im Kanton Aargau gezielt anzugehen und verbindliche Ziele zu setzen. Und damit den Weg in Richtung des Netto-Null-Ziels zu beschreiten. Dieses Ziel des Bundesrats sieht eine ausgeglichene Treibhausbilanz bis 2050 vor. (pz)